
In der Unterkunft in der Eifel war der Angeklagte im Haus für Problemfälle untergebracht. Das Gericht war überzeugt, dass der Algerier den Brand gelegt hat, um in eine andere Einrichtung zu kommen.
Nach einer Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in der Eifel hat das Landgericht Aachen einen 35 Jahre alten früheren Bewohner wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass der Algerier im November 2024 das Feuer gelegt hat, um seine Verlegung aus der einsam gelegenen Einrichtung zu erzwingen. Als der Brand an einem Vormittag ausbrach, waren mehrere Bewohner noch in den Betten und schliefen.
„Der Angeklagte hat den Tod der Anwesenden als Folge seines Tuns in Kauf gekommen“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Vogt. Einige Mitbewohner hatten durch das Rauchgas leichte Verletzungen erlitten. Bevor die Feuerwehr eintraf, hatten sie und die Sicherheitsleute schon mit dem Löschen begonnen. Der Angeklagte hatte nach Schilderung von Zeugen in Straßenkleidung auf dem Bett gelegen, so getan als schlafe er und eine gepackte Tasche neben sich.
Zeugen der Brandstiftung gibt es nicht. Der Algerier hatte im Prozess ausgesagt und dabei zwei ehemalige Mitbewohner der Tat beschuldigt. Das verwarf das Gericht. Vielmehr habe der Mann, der von Mitbewohnern „der Verrückte“ genannt wurde, eine Eskalationsspirale in Gang gesetzt, um die Rückverlegung nach Bonn durchzusetzen: Unter anderem habe er gedroht, das Auto des Leiters der Einrichtung anzubrennen und dann, dass er die Baracke anzünden würde.
Verlegt wegen „untragbaren Verhaltens“
Er war kurz zuvor „wegen untragbaren Verhaltens“ von Bonn nach Schleiden im Kreis Euskirchen in die Einrichtung mit etwa 380 Menschen verlegt worden. In seinem Gebäude waren alleinreisende Männer untergebracht, es galt als „Bungalow für Problemfälle“. Nach Ausbruch des Brandes war der Verdacht schnell auf den 35-Jährigen gefallen. Mehrere Bewohner verloren alle ihre Habseligkeiten, die sie bei sich hatten. „Dokumente, Handy, Brille – alles weg“, hatte ein verzweifelter Zeuge berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten neun Jahre Haft beantragt. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil es keine Zeugen der Tat gebe. „Es könnte jeder gewesen sein“, sagte der Anwalt.
Angeklagter voll schuldfähig
Nach eigener Aussage konsumiert der Angeklagte seit Jahren Kokain und Cannabis. Er war nach dem Brand zeitweise in der Psychiatrie und kam dann in reguläre Untersuchungshaft. Das Gericht hielt ihn für voll schuldfähig.
Der Mann war im Dezember 2015 erstmals nach Deutschland gekommen und hatte zwischendurch in Frankreich wegen Drogendelikten 34 Monate im Gefängnis gesessen. 2024 kam er wieder nach Deutschland. Er ist wegen mehrerer krimineller Verdachtsfälle bekannt sowie wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden.
Der Angeklagte habe über Jahre zweckrational agiert, um seine eigenen Ziele durchzusetzen, sagte der Richter. Am Tag der Urteilsverkündung waren auch Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde im Gerichtssaal. Der 35-Jährige, ein abgelehnter Asylbewerber, hätte bereits im August 2024 ausreisen müssen. Er blieb nach dem Urteil in Haft.