
Warum die Männer auf die Brüder in Malchin losgingen, blieb am ersten Prozesstag noch unklar. Die Opfer wurden schwer verletzt. Die Täter droschen mit einem Baseballschläger auf sie ein.
Die Anklage gegen die vier Männer wiegt schwer: Sie sollen an einem Februarabend versucht haben, einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein. Gemeinschaftlich versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung lautet der Vorwurf der Staatsanwältin gegen die 24, 26, 27 und 42 Jahren alten Angeklagten. Sie sollen mit einem Baseballschläger und Fäusten am 20. Februar dieses Jahres auf zwei Brüder eingeprügelt haben, selbst als diese schon verletzt auf dem Boden lagen. Der Prozess begann am Landgericht Neubrandenburg.
Die vier Angeklagten hätten die beiden Männer damals unvermittelt und ohne rechtfertigenden Anlass attackiert, so die Staatsanwältin. Der 27-Jährige soll dabei mehrfach „wuchtige Schläge“ mit dem Baseballschläger gegen Körper und Kopf der Geschädigten ausgeführt haben, während der 26-Jährige in einem Fall das Opfer festhielt und es selbst am Boden liegend weiter mit Fäusten traktierte. Beide Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die 24 und 42 Jahre Angeklagten wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Frakturen an Schädel, Nase und Finger
Die Geschädigten wurden damals schwer verletzt. Einer der Brüder erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch, der andere eine Gehirnerschütterung, Frakturen an der Nase und am Finger. Dazu kamen Prellungen. Den Angreifern sei bewusst gewesen, dass mehrfach wiederholte Schläge mit einem Baseballschläger lebensgefährliche Verletzungen zur Folge haben könnten. Sie hätten den Tod zumindest billigend in Kauf benommen, so die Anklagevertreterin.
Der erste Verhandlungstag brachte wenig Licht in die Motivlage oder die Hintergründe der Tat. Es wurden keine Zeugen vernommen und auch die Angeklagten wurden zunächst nicht zur Sache befragt. Im Zuschauerraum saßen zahlreiche Bekannte und Freunde der Angeklagten, die sich auch mit ihnen unterhielten. Viel Raum in der Diskussion zwischen den sechs Verteidigern und der 22. Strafkammer nahm die Auswahl der Schöffen ein, deren Besetzung aus Urlaubsgründen geändert wurde.
Verteidiger fordert Verfahrenseinstellung
Die Verteidiger kritisierten zudem unisono die Anklageschrift. Die Anwälte des 24-Jährigen etwa monierten, dass die Anklage keine konkreten Vorwürfe gegen ihren Mandanten enthalte, der zudem kein einziges Mal in der Anklage erwähnt werde. Deswegen wisse man auch nicht, wogegen man ihn verteidigen solle. Sie beantragten eine Einstellung des Verfahrens.
Im Laufe des Verfahrens sollen unter anderem die beiden aktuell 37 und 43 Geschädigten und ein Polizeibeamter als Zeugen vernommen werden. Der Prozess wird am 25. August fortgesetzt. Bis 17. Oktober sind insgesamt acht weitere Verhandlungstage angesetzt.