Gesundheitsschutz: CSU-Fraktion will E-Zigaretten dem Tabakkonsum gleichstellen

  • August 19, 2025

Bisher gelten für das Rauchen von E-Zigaretten lockerere Bestimmungen als für Tabakrauch. Nach dem Willen der CSU-Fraktion soll damit bald Schluss sein.

Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag will den Nichtraucherschutz auf E-Zigaretten und Shishas ausweiten. Im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) sollen sie dem Tabakrauchen gleichgestellt werden. Das würde bedeuten, dass etwa in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern, an Sportstätten, in Gaststätten oder auf Flughäfen der Genuss von Shishas, E-Zigaretten und ähnlichen Gegenständen verboten wäre.

Für E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer gilt dieses Verbot bislang nicht – im Gegensatz zum Verdampfen von Cannabisprodukten, das bereits dem Tabakrauchen gleichgestellt ist. „Gesundheitsschutz darf keine Lücken haben. E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind kein harmloses Lifestyle-Produkt, sondern können Einstieg in die Nikotinabhängigkeit sein und gesundheitsschädliche Substanzen freisetzen – auch für Dritte“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. Nach dem Willen der CSU sollen sie künftig denselben Regelungen unterliegen wie Tabakzigaretten. 

Die Grünen im Landtag signalisierten Unterstützung, bezeichneten das Vorhaben aber auch als längst überfällig. Seit Jahren würden Expertinnen und Experten mahnen, „dass es beim Schutz von Kindern und Jugendlichen keine Grauzonen geben darf – auch nicht bei vermeintlich modernen Produkten wie Vapes“, sagte der Sprecher für Gesundheit, Andreas Hanna-Krahl. Man dürfe es nicht beim Schließen von Gesetzeslücken belassen, sondern müsse Prävention stärken, um Kinder und Jugendliche vor Abhängigkeit zu schützen.

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