
Thailand bangt um die älteste Tochter von König Maha Vajiralongkorn: Die seit mehr als zwei Jahren im Koma liegenden Prinzessin Bha müsse nach einer schweren Blutvergiftung weiter intensiv behandelt werden, erklärte der Palast am Dienstag. „Das medizinische Team teilte mit, dass sie weiterhin unter niedrigem Blutdruck leidet und eine kontinuierliche Behandlung benötigt.“
„Die Ärzte verabreichen Medikamente zur Stabilisierung ihres Blutdrucks“, hieß es in der Erklärung des Palastes weiter. Zudem würden „medizinische Geräte und Antibiotika zur Unterstützung der Nierenfunktion und Atmung“ eingesetzt.
Prinzessin Bajrakitiyabha Mahidol, allgemein nur Prinzessin Bha genannt, ist seit Dezember 2022 ohne Bewusstsein. Sie war ins Krankenhaus gebracht worden, nachdem sie bei einem Training zur Vorbereitung einer von der Armee ausgerichteten Hundeschau zusammengebrochen war.
Über den Zustand der in Thailand beliebten 46-Jährigen wurde seitdem wenig bekannt. Am Freitag hatte sich der Palast erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder zu ihr geäußert und mitgeteilt, dass sich die älteste Tochter des Königs eine „schwere“ Blutvergiftung zugezogen habe. Seitdem beten im ganzen Land Menschen für sie.
Prinzessin Bha ist das einzige Kind aus der ersten Ehe von Maha Vajiralongkorn. Gemäß den Regeln des thailändischen Königshauses, die männliche Nachkommen bevorzugen, hat sie keinen Anspruch auf den Thron. Sie lernte und studierte in Großbritannien, den USA und Thailand und hatte anschließend mehrere Positionen bei den Vereinten Nationen inne. Unter anderem setzte sie sich für eine bessere Behandlung von Frauen in Gefängnissen ein.
Ein Jahr bevor sie ins Krankenhaus kam, übernahm die Prinzessin eine leitende Position im Team des Personenschutzkommandos ihres 73-jährigen Vaters, der insgesamt sieben Kinder aus vier Ehen hat.
In Thailand gelten strenge Regeln, was über die Königsfamilie gesagt werden darf und was nicht. Durch Majestätsbeleidigungsgesetze wird die Königsfamilie vor Kritik geschützt. Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren pro Anklagepunkt.