Wohnen: Trier bald ohne Mietpreisbremse – Was für andere Städte gilt

  • August 19, 2025

In Trier fällt diese Begrenzung von Mieterhöhungen demnächst weg, andernorts greift sie neu. Nicht alle Änderungen einer entsprechenden neuen Verordnung stoßen auf Zustimmung.

Die Mietpreisbremse ist ein zentrales Instrument, um Belastungen für Mieterinnen und Mieter zumindest einigermaßen zu begrenzen. In Rheinland-Pfalz gilt sie dort, wo wenig Wohnraum verfügbar ist und ein vergleichsweise hoher Anteil des Einkommens für Miete ausgegeben werden muss. Wo genau das der Fall ist, wird in einer Verordnung geregelt. Bald dürfte eine neue in Kraft treten und Änderungen bringen. 

Die bisherige Mietpreisbegrenzungsverordnung läuft zum 7. Oktober 2025 aus, am 8. Oktober soll nach Angaben des Finanzministeriums in Mainz eine Nachfolgeverordnung in Kraft treten und nach aktuellem Stand bis Ende 2029 gelten. Sie muss allerdings noch durch das Kabinett, was erst nach der Sommerpause der Fall sein wird. 

Neben der Mietpreisbremse gibt es noch die Kappungsgrenze

Neu unter den Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt werden nach bisheriger Planung dann Worms sowie die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Alzey-Worms sein. Die Stadt Trier dagegen wird rausfallen. Nach wie vor dabei sind Landau in der Pfalz, Ludwigshafen, Mainz und Speyer. 

Die Mietpreisbremse schützt Mieter bei neuen Verträgen und legt fest, dass Mieten nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bei bestehenden Mietverhältnissen nutzt das freilich wenig, hier kann die Kappungsgrenze Abhilfe schaffen. Grundsätzlich dürfen Bestandsmieten binnen drei Jahren um maximal 20 Prozent angehoben werden, die Kappungsgrenze drückt diese Deckelung auf 15 Prozent. 

Bei einer Anpassung eines bestehenden Mietvertrags darf es mit einer Bestandsmiete also innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent nach oben gehen, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Gemäß der seit September 2024 und noch bis Ende September 2029 in Rheinland-Pfalz gültigen Kappungsgrenzenverordnung gilt das für Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer sowie in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises. Hier steht also zunächst keine Änderung an.

Trier erfüllt Voraussetzungen nicht mehr

Doch zurück zur Mietpreisbremse, die es in Trier schon bald nicht mehr geben wird. Das Finanzministerium erklärt, dort seien die seit 2015 unveränderten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr gegeben. Die besagen, dass die Leerstandsquote unter vier Prozent liegen muss und die Mietbelastungsquote – das Verhältnis von Einkommen und Mietkosten – 20 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen muss.

Der Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) hält den Wohnungsmarkt in der Stadt ungeachtet der neuen Verordnung weiterhin für angespannt. Es gebe trotz vielfältiger Bemühungen des Landes und der Stadt weiter ein großes Defizit an günstigen Wohnmöglichkeiten. Die Mietpreise lägen, unter anderem bedingt durch die Nähe zu Luxemburg und wenige Baufertigstellungen in den letzten Jahren, weiter auf hohem Niveau, betont er.

Trierer OB bedauert möglichen Wegfall

Bestätigt worden sei diese Einschätzung zuletzt auch von einer im Auftrag der Stadtverwaltung erarbeiteten Wohnraumbedarfsanalyse. Diese habe einen erheblichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum dokumentiert. Da sei eine Leerstandsquote von 1,3 Prozent in Trier ausgemacht worden. 

In der Verordnung zur Mietpreisbremse sei das Land jedoch an die Daten des Zensus gebunden, nach denen die Leerstandsquote in Trier bei 5,6 Prozent des Bestandes liegt. Leibe bedauerte, dass das Instrument für die Stadt Trier voraussichtlich wegfällt. Und bis zum Ende der Gültigkeit der neuen Verordnung wird sich daran auch nichts ändern. Innerhalb dieser Zeit werde die Gebietskulisse nicht geändert, erklärte eine Ministeriumssprecherin. 

DGB spricht von fatalem Signal 

Die Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, Susanne Wingertszahn, spricht mit Blick auf Trier von einem „fatalen Signal“. Denn in der Mosel-Stadt seien die Mieten vom ersten Halbjahr 2023 zum ersten Halbjahr 2024 um 9,3 Prozent gestiegen. 2024 habe die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 11,32 Euro gelegen, das Jahr zuvor bei 10,36 Euro. 

„Statt Kommunen aus der Mietpreisbremse rauszunehmen, sollte sie auf weitere Städte erweitert werden“, forderte Wingertszahn. Sie sei ein entscheidendes Instrument, um im Wohnungsmarkt für Stabilität zu sorgen. Ein Allheilmittel sei sie jedoch nicht. „In angespannten Wohnungsmärkten kommt die Mietpreisbremse für viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener bereits zu spät, da sie durch hohe Mieten bereits verdrängt wurden.“

Kritik auch vom Studierendenwerk

Der Geschäftsführer des Studierendenwerks Trier, Andreas Wagner, sieht die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit durch den absehbaren Wegfall der Mietpreisbremse in Trier bedroht. Er sehe die Gefahr, dass eine Verteuerung von Wohnraum dazu führe, dass sich die Kosten des Studiums erhöhten und dadurch die „wirtschaftliche Selektion beim Zugang zu einem Studium verschärft“ werde, sagte er. Bei den vom Studierendenwerk vermieteten Studibuden ändere sich nichts, sagte er. Trier zählt rund 15.000 Studierende an der Uni und der Hochschule.

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