
Die Zahl der Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch bleibt nach Ansicht von Kinderschützern besorgniserregend hoch. Zahlen des Bundeskriminalamts liefert Einblicke.
Die Polizei hat im vergangenen Jahr gut 18.000 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch gezählt. Das geht aus dem Lagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde. 13.365 der Opfer waren demnach Mädchen, 4720 Jungen. In mehr als der Hälfte der Fälle (57 Prozent) bestand zwischen Opfer und dem oder der Tatverdächtigen dem Bericht zufolge nachweislich eine Vorbeziehung.
Spezialauswertung der Kriminalstatistik
In dem Lagebild wird die bereits im April veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) noch einmal gesondert ausgewertet, speziell mit Blick auf sexuellen Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen.
Die meisten Zahlen dazu waren bereits veröffentlicht. So bearbeitete die Polizei laut PKS im vergangenen Jahr 16.354 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern, ein unverändert hohes Niveau im Vergleich zum Vorjahr (16.375). Ein wesentlicher Teil dieser Taten finde im Internet statt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Lagebildes.
12.368 Tatverdächtige wurden registriert, ein Zuwachs von 3,9 Prozent gegenüber dem Jahr davor. Die Polizei zählte knapp 1200 Fälle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17. Die Zahl der Tatverdächtigen lag hier bei 1018.
Zahlen zu Kindesmissbrauch zeigen nur Hellfeld
Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst.
„Die Zahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind erschütternd hoch und bleiben auf einem inakzeptablen Niveau“, erklärte Dobrindt. „Wir dürfen uns damit nicht abfinden.“
Sicherheitsbehörden müssten technisch so ausgestattet werden, „dass sie Täter gerade im Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen können“, forderte der Minister. Deshalb werde die Bundesregierung die Speicherung von IP-Adressen einführen, „als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen.“
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, nannte die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einen „wichtigen Schwerpunkt in der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden“.
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