Speicherung von IP-Adressen: Dobrindt kündigt baldige Kabinettseinigung an

  • August 21, 2025

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine baldige Vereinbarung in der Bundesregierung über die Speicherung von IP-Adressen angekündigt. Die Gespräche zwischen seinem Ministerium und dem bei dem Thema federführenden Justizministerium liefen „sehr positiv“, sagte Dobrindt am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung des Bundeslagebilds zu Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche. Er gehe davon aus, dass es „in Kürze“ eine Verständigung über einen Gesetzestext gebe. Er präzisierte, „dass das in den nächsten Wochen stattfindet“.

Der CSU-Politiker, der sich bereits seit Längerem für die Einführung der IP-Adressen-Speicherung einsetzt, betonte den Nutzen für Strafverfolgungsbehörden unter anderem bei Ermittlungen von Sexualdelikten. „Wir können keine Aufdeckung erreichen, wenn uns die technischen Möglichkeiten und in dem Fall die rechtlichen Möglichkeiten dazu fehlen.“ Die IP-Adressen-Speicherung solle „dafür sorgen, dass die Dienste noch mehr leisten können“.

Dobrindt verwies auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, in dem „eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen“ vereinbart wurde. Bei Datenschützern ist das Vorhaben der Bundesregierung umstritten. Eine solche Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland bereits, sie wurde aber 2017 ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die damalige Regelung für europarechtswidrig erklärte. 

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, begrüßte Dobrindts Ankündigung explizit. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen könnten die Ermittlungsbehörden mit der derzeitigen Rechtslage etwa 75 Prozent der Hinweise auf Straftaten erfolgreich nachgehen. In den anderen Fällen scheitere die Strafverfolgung aber oft an fehlenden IP-Adressen. Mit der Speicherung von drei Monaten könne die Erfolgsquote auf mehr als 90 Prozent steigen.

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