
Die Mohrenstraße im Berliner Bezirk Mitte kann nun doch wie geplant am Samstag umbenannt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte am Freitagabend die Eilanträge mehrerer Anwohner ab und begründete dies unter anderem mit der niedrigen Erfolgswahrscheinlichkeit ihrer Klagen.
Am Freitagvormittag hatte das Verwaltungsgericht Berlin zunächst den Eilanträgen mehrerer Anwohner auf Rechtsschutz stattgegeben und damit die Umbenennung blockiert. Der Bezirk Mitte legte dagegen umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, dieses gab der Beschwerde statt und lehnte die Eilanträge ab.
In der Begründung seiner Entscheidung erklärte das Gericht, es sei „nicht ersichtlich, dass das Vorbringen in den Klageverfahren an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Straßenumbenennung etwas ändern werde“. Zudem seien die Anwohner, die gegen die Umbenennung geklagt hatte, „in keinem ihrer Grundrechte unmittelbar betroffen“.
Die Straße soll künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Der um 1703 im heutigen Ghana in Westafrika geborene Amo wurde als Kind nach Deutschland verschleppt. Er war hierzulande der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss die Umbenennung bereits im August 2020 mehrheitlich. Begründet wurde dies damit, dass der Name Mohrenstraße „diskriminierend ist und dem Ansehen Berlins schadet“.