
Nach jahrelangem Streit steht die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße an. Doch dann gab es erneut ein juristisches Tauziehen. Nun kann gefeiert werden.
Die Berliner Mohrenstraße kann nun doch in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Eilverfahren entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Abend mitteilte. Damit war die Beschwerde des Bezirks Mitte gegen eine Entscheidung der Vorinstanz erfolgreich – nur wenige Stunden vor einem geplanten Festakt zur Umbenennung.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Donnerstagabend überraschend dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben, der die Umbenennung praktisch in letzter Minute verhindern wollte (VG 1 L 682/25). Damit entwickelte sich der jahrelange Streit um die Umbenennung erneut zum juristischen Tauziehen.
Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) hatte diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen wollen, ihre Behörde legte Beschwerde dagegen ein. Mit Erfolg: Bei der Abwägung der Interessen sei maßgeblich zu berücksichtigen, dass ein Erfolg der Klagen der Anwohner nach dem gegenwärtigen Stand in hohem Maße unwahrscheinlich sei, hieß es am Abend vom OVG.
Es sei nicht ersichtlich, dass sich in den Klageverfahren an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Straßenumbenennung etwas ändern werde – zumal die gerichtliche Überprüfung einer Straßenumbenennung nach dem Berliner Landesrecht stark eingeschränkt sei, hieß es vom OVG.
Festakt kann stattfinden
Damit kann an diesem Samstag der offizielle Festakt zur neuen Namensgebung der Straße in der Berliner Mitte wie geplant erfolgen. Sie trägt fortan den Namen Anton-Wilhelm-Amo-Straße.
Der seit Jahren andauernde Streit um die Umbenennung ist damit allerdings nicht beendet. Noch immer sind Verfahren gegen die behördliche Anordnung offen. Allerdings hatte schon das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass die Anwohnerklagen gegen die Umbenennung wenig Erfolg haben dürften.
Der Bezirk und mehrere Initiativen wollen die Mohrenstraße schon seit Jahren umbenennen, da der Begriff „Mohr“ als rassistisch gilt. Der geplante neue Name geht auf den aus Westafrika stammenden Gelehrten Anton Wilhelm Amo zurück, der im 18. Jahrhundert hierzulande wirkte. Er gilt als erster bekannter schwarzer Philosoph und Jurist an deutschen Universitäten.
Erste Schilder hängen schon seit Tagen
Erste Straßenschilder mit Amos Namen hängen bereits. Am Freitag brachten Handwerker weitere an. Am Samstag – dem Internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung – sollen sie symbolisch enthüllt und die Straße damit offiziell umbenannt werden.
Bereits am 4. Mai 2021 wurde nach einem Beschluss des Bezirksparlamentes in Berlin-Mitte eine sogenannte Allgemeinverfügung zur Umbenennung im Amtsblatt bekannt gemacht, die Maßnahme galt damit als rechtskräftig.
Allerdings gibt es seit Jahren mehrere Klagen von Anwohnern gegen den Plan. Sie argumentierten, die Namensgebung für die Mohrenstraße vor 300 Jahren sei nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, aber sie seien Teil der Geschichte der Stadt und man müsse sie erklären.
Juristisches Hin und Her
Im Juli machte dann das OVG vermeintlich endgültig den Weg frei für den Namenswechsel. Das Gericht bestätigte seinerzeit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts als Vorinstanz, das eine Anwohnerklage gegen die Umbenennung abgelehnt hatte. (Az. OVG 1 N 59/23).