Zu Unrecht zur Kasse gebeten?: Mehr Beschwerden über private Parkfirmen in Rheinland-Pfalz

  • August 22, 2025

Parken ohne Schranken: Bei Supermärkten, in großen Städten oder an Sehenswürdigkeiten werden Kennzeichen oft per Kamera erfasst. Das klappt nicht immer – zum Ärger von Verbrauchern.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verzeichnet immer mehr Beschwerden über private Parkplatzbewirtschafter. Während es 2024 insgesamt 109 Fälle gewesen seien, habe es bis allein Anfang August 2025 bereits 127 Eingaben gegeben, teilte sie mit. Auch deutschlandweit sehen zahlreiche Verbraucherzentralen eine steigende Zahl von Beschwerden. Dabei gehe es vor allem um Parkplätze von Supermärkten, aber auch vor Arztpraxen und Krankenhäusern. 

Betroffene kritisierten vor allem unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen, Inkassoschreiben und schlechte Erreichbarkeit des Service, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Verbraucherschutzzentralen der Bundesländer ergab. Dabei geht es vor allem um schrankenlose Parkplätze, die mit Kennzeichenerfassungen arbeiten. Die Verbraucherzentrale in Saarbrücken verzeichnete als eine von wenigen Verbraucherzentralen in Deutschland keine erhöhten Beschwerdezahlen bei der Parkraumbewirtschaftung.

Verbraucher fühlen sich getäuscht

Häufig fehle es an klarer und unübersehbarer Beschilderung, sagt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Schon beim Befahren des Parkplatzes müssten die Regeln klar erkennbar sein. Ärger gibt es nach Angaben der Verbraucherschützer über verschiedenste Anbieter. Es würden auch immer wieder Fälle geschildert, in denen Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Bezahlung im Nachgang zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert würden. 

Die Anbieter weisen die Vorwürfe zurück. „99,5 bis 99,8 Prozent aller Parkvorgänge funktionieren reibungslos“, erklärt der Geschäftsführer von Mobility Hub, Maximilian Schlereth. Das Unternehmen aus München bewirtschaftet nach eigenen Angaben rund 100.000 Stellplätze an mehreren hundert Standorten im ganzen Bundesgebiet. Monatlich würden mehrere Millionen Parkvorgänge abgewickelt. Die Zahl der Verstöße liege im niedrig stelligen Tausender-Bereich. 

Unternehmen: „verschwindend geringe Zahl“ von Strafen

Das Unternehmen „Park & Control“ teilte mit, Vertragsstrafen nur bei eindeutig dokumentierten Verstößen auszusprechen. Die Beschilderung der Parkplätze sei klar und werde regelmäßig kontrolliert. Die Parkraummanagement-Firma Wemolo betont ebenfalls, dass die Zahl der Vertragsstrafen bei europaweit täglich 2,5 Millionen Parkvorgängen verschwindend gering sei. Das System funktioniere digital und extrem genau. „Autofahrer, die eine Strafe erhalten, beschweren sich natürlich häufiger – egal wie fair und transparent der Prozess ist“, so das Unternehmen. 

Tipp: Quittungen aufbewahren und Fotos machen

Verbraucherschützer empfehlen, sich im Zweifel Beratung von Verbraucherzentralen zu holen, wenn man sicher sei, bezahlt zu haben. Oft seien Vertragsstrafen überzogen oder Geschäftsbedingungen nicht ausreichend ersichtlich. Hier lohne es sich, Fotos von den Schildern und der entsprechenden Parksituation zu machen. Zudem sollten bei schrankenlosen, digitalen Parkplätzen Belege eine Zeit lang aufbewahrt werden.

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