Landgericht Münster: Acht Jahre Haft nach tödlichem Messerangriff in Greven

  • August 27, 2025

An der Tür stand ein eifersüchtiger Ehemann. Der Wohnungsinhaber sticht unmittelbar 41 Mal zu. Jetzt muss der 26-Jährige lange in Haft.

Im Prozess um einen getöteten eifersüchtigen Ehemann hat das Landgericht Münster einen 26-Jährigen aus Greven wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er im Januar 2025 einen 47-Jährigen mit 41 Messerstichen getötet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf Antrag ist noch die Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof möglich.

In der Tatnacht hatte der später Getötete versucht, die Wohnungstür des 26-Jährigen aufzubrechen, weil er zu Recht vermutete, dass sich dort seine Ehefrau aufhielt. Nach Überzeugung der Vorsitzenden Richterin hatte der 26-Jährige dann die Tür geöffnet und unvermittelt mit einem machetenartigen Messer auf den eifersüchtigen Ehemann eingestochen. Beide Männer sind Polen.

Äußerlich ungerührt

Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich ungerührt hin. Er hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Der Mann habe aus Notwehr gehandelt; zu seiner eigenen Sicherheit habe er sich vor den Angriffen des eifersüchtigen Ehemanns schützen müssen.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, sondern schloss sich den Überzeugungen des Staatsanwalts an. Der hatte neun Jahre Haft gefordert, das Gericht blieb mit seinem Urteil ein Jahr darunter.

Im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses in Greven war es zu einer Art Blutbad gekommen. Der Angeklagte habe viele Male mit dem Messer auf sein Opfer „vom Scheitel bis zur Sohle eingestochen“, so die Vorsitzende Richterin. Auch als der Geschädigte schon am Boden lag, habe der Angeklagte nicht aufgehört.

Nach der Tat habe er den Schwerverletzten einfach im Flur liegenlassen und sei in die Wohnung zurückgekehrt, um seine blutige Kleidung auszuziehen. Danach habe er die Wohnung mit der Ehefrau des Opfers verlassen. Das Opfer war später an massivem Blutverlust gestorben.

In einem Brief, den der Angeklagte aus der Haft an einen Bekannten geschrieben hatte, erklärte er, er habe seine Bekannte, die Ehefrau des Opfers, „nur vor dem Irren“ schützen wollen. Der eifersüchtige Ehemann soll seiner Frau schon seit längerem nachgestellt haben.

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