Finanzplanung: Frührente nach 45 Arbeitsjahren: Tipps, wie Sie kein Geld verschenken

  • September 8, 2025

Die Frührente ohne Abschläge ist ein Geschenk, das man annehmen sollte. Auch wenn man mit 64 Jahren noch nicht zu arbeiten aufhören will. Oder sogar gerade dann!

Normalerweise zieht die gesetzliche Rentenversicherung 3,6 Prozent von der Monatsrente ab für jedes Jahr, das man vorzeitig zu arbeiten aufhört. Seit 2012 aber können Menschen, die 45 Versicherungsjahre vorzuweisen haben, etwas früher in Rente gehen, ganz ohne Abschläge. Die schwarz-rote Regierungskoalition hat nun entschieden, dass dieser abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren erhalten bleiben soll. Er ist frühestens zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich.

Wer also die geforderten 45 Versicherungsjahre zusammenhat, sollte unbedingt die Frührente beantragen. Egal, ob er wirklich aufhören will zu arbeiten oder nicht. Wer sie nicht beantragt, verzichtet auf viel Geld. Denn man darf trotz Frührente einfach weiterarbeiten. Im Ergebnis kriegt man nach wie vor sein Gehalt – und obendrauf die Rente. Eine prima Gelegenheit, noch ein ordentliches Geldpolster fürs Alter anzusparen.

Profitieren können alle, die schon früh im Leben damit angefangen haben, zu arbeiten und in die Rentenkasse einzuzahlen. In der Renteninformation informiert die Deutsche Rentenversicherung, ob man sich genügend Rentenjahre erarbeitet hat, um die Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ beantragen zu können. Etwa jeder Dritte, der regulär wegen Alter in Rente geht, wählt aktuell diese Option. Die meisten hören aber auf, im alten Job zu arbeiten.

Wer in Frührente geht, kann trotzdem in die Rentenkasse einzahlen

Dazu muss man wissen: Auch mit abschlagsfreier Frührente bleibt es erstmal nicht ohne Verlust, früher in Rente zu gehen. Denn wer zwei Jahre früher aufhört, zahlt zwei Jahre weniger in die Rentenkasse ein. Die zusätzlichen Entgeltpunkte fehlen. Wer aktuell Durchschnittslohn verdient, müsste auf gut 80 Euro Rente im Monat verzichten. Wer riestert oder in eine Betriebsrente einzahlt, erhielte auch hier unter Umständen weniger als in den jährlichen Schreiben angegeben.

Das lässt sich aber beheben, indem man in Rente geht – und einfach weiterarbeitet.

Lange Zeit ging das nicht, es gab eine Hinzuverdienstgrenze für Frührentner. Die ist 2023 entfallen. Deshalb kann man jetzt früher in Rente gehen, gleichzeitig normal weiterarbeiten – und weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. So kriegt man nach zwei Jahren Job plus Frührente dieselbe Altersrente ausgezahlt, als hätte man bis zum normalen Rentenalter gewartet. Eigentlich ein rechtliches Schlupfloch, das die neue Regierungskoalition aber offenbar nicht schließen will.

Wer trotz Frührente weiterarbeitet, zahlt höhere Steuern

Nur bei einer Sache sollte man sich nicht verrechnen: Wer Rente bezieht und im alten Umfang weiterarbeitet, hat erheblich mehr Einkommen als üblich – und muss dann auf das Verdiente einen höheren Steuersatz zahlen als bisher. Das hängt mit der Steuerprogression zusammen. Dazu kommen die Sozialabgaben. Schnell sind Alleinstehende in einem Bereich von rund 40 Prozent Abzügen vom Hinzuverdienst. Doch selbst das will die Koalition nun abmildern: 2000 Euro sollen steuerfrei bleiben (siehe Aktivrente).

Es ist noch unklar, ob das auch für die abschlagsfreie Frührente gilt. So oder so: Es lohnt sich, ganz in Ruhe abzuwägen, ob man am Ende tatsächlich voll weiterarbeitet, in Teilzeit geht oder doch direkt den Ruhestand genießt. Aber egal, wie man sich entscheidet: Wer die 45 Versicherungsjahre zusammenhat, sollte sie in jedem Fall beantragen, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, wie sie im Behördenjargon heißt. Sonst verschenkt man einfach Geld.

Frührente bedeutet nicht, dass der Arbeitsvertrag erlischt

Gut zu wissen: Man muss nicht unbedingt 45 Jahre lang gearbeitet haben, um die nötigen 45 Rentenversicherungsjahre zusammenzuhaben. Private Pflege von Angehörigen, Erziehung von Kindern, auch Zeiten in Wehr- und Zivildienst bringen zusätzliche Rentenzeiten.

Auch wichtig: Manche Arbeitsverträge enden zwar mit Renteneintritt automatisch. Doch das gilt nicht für Leute, die freiwillig in Frührente gehen. Deren Verträge zu beenden, wäre Altersdiskriminierung. Trotzdem sollte man das Gespräch mit dem Chef suchen.

Weitere Einschätzungen zu den neuen Rentenplänen der Regierungskoalition finden sich in unserer großen Analyse. Übrigens: Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kann man sich zur Frührente ausführlich beraten lassen.

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