Diskriminierung: EuGH stärkt Schutz von Eltern von Kindern mit Behinderung

  • September 11, 2025

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist verboten. Auch ihre Angehörigen können in bestimmten Fällen „mitdiskriminiert“ werden. Sie müssen am Arbeitsplatz geschützt werden, sagt der EuGH.

Der Schutz vor einer indirekten Diskriminierung am Arbeitsplatz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Arbeitgeber seien nach EU-Recht verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit betroffene Arbeitnehmer Beruf und Betreuung vereinbaren können, teilte der EuGH mit. Voraussetzung sei, dass das die Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belaste.

Hintergrund ist der Fall einer italienischen Bahnhofsmitarbeiterin mit einem schwerbehinderten Sohn. Sie hatte ihren Arbeitgeber mehrmals gebeten, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, um sich um ihr Kind kümmern zu können. Der Arbeitgeber gewährte ihr zunächst vorläufige Anpassungen, verweigerte jedoch eine dauerhafte Lösung. 

Die Mutter klagte vor italienischen Gerichten. Schließlich wandte sich das oberste italienische Gericht an den EuGH mit Fragen zur Auslegung von EU-Regeln. Ob der Arbeitgeber dem Wunsch der Frau im konkreten Fall entsprechen muss, muss nun ein Gericht in Italien entscheiden. 

Auch andere nationale Gerichte müssen die Auslegung des EuGH beachten, wenn sie über vergleichbare Fragen zu entscheiden haben.

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