
Eine Frau soll sexuelle Dienstleistungen im Bodenseekreis angeboten haben – in Gemeinden, die so klein sind, dass Prostitution dort nicht erlaubt ist. Und es besteht noch ein weiterer Verdacht.
Weil sie im Bodenseekreis trotz einer HIV-Infektion ungeschützte sexuelle Dienstleistungen angeboten haben soll, ermittelt die Polizei gegen eine Frau. Sie werde der illegalen Prostitution und der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt, hieß es. Die Frau soll in den vergangenen Wochen in Überlingen und Owingen tätig gewesen sein, obwohl ihr eine Erwerbstätigkeit nach dem Asylgesetz untersagt ist und Prostitution in Städten dieser Größenordnung generell verboten ist.
In Baden-Württemberg ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 35.000 verboten. In Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern kann auf Antrag der Gemeinde die Prostitution für das ganze Gebiet oder für bestimmte Bereiche der Gemeinde durch das Regierungspräsidium untersagt werden.