Bundessozialgericht prüft Unfallrente für „Wetten, dass..?“-Kandidat Samuel Koch

  • September 24, 2025

Fast 15 Jahre nach dem Unfall des „Wetten, dass..?“-Kandidaten Samuel Koch will am Mittwoch (13.00 Uhr) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel über seinen Antrag auf eine Unfallrente entscheiden. In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 wettete der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. (Az. B 2 U 12/23 R)

Seinen 2020 gestellten Antrag auf eine gesetzliche Unfallrente begründete der heute 37-jährige Schauspieler mit dem Argument, er sei ehrenamtlich für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender tätig gewesen. In der Vorinstanz folgte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart dem nicht. Koch habe seinen Wettbeitrag „Powerjump“ selbst organisiert. Hauptmotiv sei sein eigenwirtschaftliches Interesse gewesen, bekannt zu werden.

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