Bundestag: Bundestag stimmt über drei Verfassungsrichter ab

  • September 25, 2025

Der erste Anlauf im Juli ging schief. Jetzt wird im Bundestag über die Kandidaten für das höchste Gericht abgestimmt. Wer am Ende nominiert wird, entscheidet sich am Abend.

Im Bundestag hat die mit Spannung erwartete Wahl von drei Richtern für das Bundesverfassungsgericht begonnen. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour rief die Abgeordneten am Nachmittag zur Abstimmung. Gewählt ist, wer zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erhält. Außerdem muss mindestens die Hälfte aller 630 Bundestagsabgeordneten mit Ja stimmen. Union und SPD hoffen daher bei der geheimen Wahl auch auf Stimmen der Grünen und der Linksfraktion.

Zweistündige Abstimmung

Damit möglichst wenige Abgeordnete die Wahl verpassen, sind die Urnen diesmal mit zwei Stunden ungewöhnlich lange offen. Das Ergebnis dürfte damit erst am Abend verkündet werden. 

Brisanz hat die Neubesetzung von drei Stellen beim höchsten Gericht, weil die schwarz-rote Koalition die Wahl schon einmal terminiert und dann kurzfristig wieder von der Tagesordnung gestrichen hatte. Grund war Widerstand in der Union gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf – unter anderem wegen deren Haltung zu Abtreibungen. Die Potsdamer Staatsrechtlerin verzichtete später auf ihre Kandidatur.

Mit der Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger hat die SPD eine Ersatzkandidatin gefunden, gegen die es in der Union praktisch keine Einwände mehr gibt. Ebenfalls zur Wahl steht die ebenfalls von der SPD nominierte Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold. Der dritte Kandidat, Arbeitsrichter Günter Spinner, wurde von der Union vorgeschlagen, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht einstimmig für ihn ausgesprochen hatte. 

Im Gespräch mit dem Sender „Phoenix“ forderte Clara Bünger (Linke), auch ihre Fraktion sollte künftig Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlagen dürfen. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU) hielt dagegen, man sollte den Nominierungsschlüssel nicht jede Legislaturperiode an die Mehrheitsverhältnisse anpassen. 

Seit 2018 gilt die Formel 3:3:1:1. Das bedeutet, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter pro Senat vorschlagen können. Die Grünen und auch die FDP haben jeweils ein Vorschlagsrecht. Die Linke wurde, ebenso wie die AfD, bislang nicht berücksichtigt.

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