US-Rapper: Staatsanwaltschaft fordert elf Jahre Haft für Sean Combs

  • September 30, 2025

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Empfehlung mit „jahrzehntelanger Gewalt“, die Verteidigung spricht von einer „drakonischen“ Strafe, wie es in Berichten heißt. Am Freitag soll entschieden werden.

Im Fall des wegen Sexualstraftaten verurteilten US-Rappers Sean „Diddy“ Combs (55) fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten. Die Strafe müsse die Art und Weise widerspiegeln, wie er die Taten begangen habe, hieß es in den entsprechenden Gerichtsdokumenten. Combs habe „jahrzehntelang ungehindert Gewalt“ angewendet und körperliche sowie emotionale Schäden bei seinen Opfern verursacht. 

Die Verteidigung des Rappers bezeichnete die Empfehlung Berichten zufolge als „drakonisch“. Die Verteidiger hatten eine Höchststrafe von 14 Monaten gefordert. Diese hätte Combs, der im Metropolitan Detention Center im New Yorker Stadtteil Brooklyn einsitzt, bereits verbüßt. 

Combs‘ Ex-Partnerin: Habe Angst vor Vergeltungsmaßnahmen

Combs‘ Ex-Partnerin Cassie Ventura, die in dem Prozess ausführlich ausgesagt hatte, schrieb in einem Brief an das Gericht, sie habe nach wie vor Angst vor dem Rapper. „Ich bin so verängstigt, dass wenn er freikommt, seine ersten Handlungen rasche Vergeltungsmaßnahmen gegenüber mir und allen anderen, die sich zu Wort gemeldet haben, sein werden.“

Das Strafmaß soll am Freitag verkündet werden. Allerdings hatte die Verteidigung in der vergangenen Woche noch versucht, ein Urteil zu kippen. Die Verurteilung in Zusammenhang mit Prostitution sei von dem entsprechenden Gesetz nicht gedeckt, hatte sie argumentiert. Das Urteil müsse fallengelassen werden oder es müsse einen neuen Prozess geben. Richter Arun Subramanian hatte eine rasche Entscheidung versprochen.

Schwere Vorwürfe – aber nur teilweise schuldig gesprochen

Combs war vor etwa einem Jahr wegen Vorwürfen von Sexualstraftaten in New York festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen.

In einem aufsehenerregenden Prozess sprachen Geschworene ihn Anfang Juli teilweise schuldig. Sie befanden den 55-Jährigen aber nur im Zusammenhang mit Prostitution schuldig – dem am wenigsten schwerwiegenden Anklagepunkt. Zu den Anklagepunkten der Verschwörung zur organisierten Kriminalität und des Menschenhandels entschieden die Geschworenen auf unschuldig. Wäre der Rapper in allen Punkten für schuldig befunden worden, hätte ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe gedroht.

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