Streit um Veggie-Wurst: Merz und Rainer unterstützen EU-Vorhaben für Namensverbot

  • Oktober 6, 2025

Auf EU-Ebene ist ein Verbot von Bezeichnungen wie „Burger“, „Wurst“ oder „Schnitzel“ für vegetarische Produkte im Gespräch, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) haben dafür Zustimmung signalisiert. „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan“, sagte Merz dazu am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Caren Miosga“. Verbraucherschützer kritisierten das Vorhaben hingegen scharf.

Im EU-Parlament in Straßburg wird in dieser Woche über einen Antrag abgestimmt, der vorsieht, dass Burger, Schnitzel und Würste nur so heißen dürfen, wenn Fleisch enthalten ist. Der gelernte Metzgermeister Rainer begrüßte dies: „Für mich persönlich ist ein Schnitzel aus Pute, Kalb oder Schwein“, sagte er der „Bild“.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem festgehalten sei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden sollen, wie sie sich ernähren. Dafür brauche es „Transparenz und Informationen über die im Handel erhältlichen Lebensmittel„. Das Ministerium begrüße daher „die klare Unterscheidung und Erkennbarkeit traditionell tierischer Lebensmittel und pflanzlicher Fleischersatzprodukte“.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch sieht die EU hingegen auf dem Holzweg: Es gebe keinerlei Belege dafür, dass Verbraucher durch sichtbar als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnete Produkte verwirrt würden, erklärte Foodwatch-Deutschlandchef Chris Methmann. „Unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes will die EU vertraute Begriffe wie Tofuwürstchen oder Seitanschnitzel verbieten – das ist nicht Verbraucherschutz, das ist Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie.“

„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt“, erklärte auch der Europäische Verbraucherverband BEUC. Das EU-Vorhaben „ergibt aus Verbrauchersicht wenig Sinn“.

Die Abstimmung im EU-Parlament ist für Mittwoch angesetzt. Endgültig wäre die Entscheidung aber nicht, das Parlament müsste im Anschluss noch mit den 27 EU-Staaten über die vorgeschlagene Gesetzesänderung verhandeln.

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