Stadtplanung: Gericht lehnt Eilantrag gegen Münchner Hochhauspläne ab

  • Oktober 16, 2025

Streit um Münchens Skyline: Ein Bürgerbegehren gegen Hochhäuser scheitert vor Gericht – doch der Widerstand bleibt. Was als Nächstes passiert.

Die Gegner von neuen Hochhäusern in München haben eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass keine einstweilige Anordnung gegen einen Bebauungsplan für ein ehemaliges Postgelände erlassen wird. Vertreter des Münchner Bürgerbegehrens „Hochhausstop“ kündigten daraufhin an, dass umgehend Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werde.

Hintergrund des Rechtsstreits sind die Planungen für zwei jeweils 155 Meter hohe Hochhäuser neben der historischen und denkmalgeschützten ehemaligen Paketposthalle. Die Stadt hatte einen Bürgerentscheid gegen das Projekt abgelehnt, weil dieser gegen die kommunale Planungshoheit verstoßen würde.

Gegen die Ablehnung haben die Initiatoren Klage eingereicht. Durch das Eilverfahren soll nun verhindert werden, dass der Bebauungsplan bereits vor der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in Kraft tritt. Laut dem Bürgerbegehren will die Landeshauptstadt bereits am 29. Oktober im Stadtrat abstimmen lassen.

Richter zweifeln an der Zulässigkeit von Bürgerbegehren

Das Verwaltungsgericht äußerte in dem Eilverfahren jedoch wie die Stadtverwaltung „erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter bemängelten, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens, über die die Wähler letztlich an der Urne abstimmen müssten, nicht konkret genug sei und die Bürger nicht ausreichend die Folgen ihrer Abstimmung erkennen könnten. Letztlich würde es wohl darauf hinauslaufen, dass das gesamte Planungsverfahren eingestellt werden müsste und auf dem frühen Postareal bis auf weiteres keinerlei Bebauung erfolgen würde, sollten sich die Gegner durchsetzen können.

Kritiker verlangen maximal 60 Meter hohe Türme

Die Hochhausgegner wollen die an dieser Stelle vorgesehenen Doppeltürme auf höchstens 60 Meter eindampfen. Bereits im Jahr 2004 gab es in München einen erfolgreichen Bürgerentscheid, dass zusätzliche Hochhäuser maximal 100 Meter hoch geplant werden dürfen – etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche. Diese Entscheidung ist allerdings schon lange nicht mehr rechtlich bindend.

Der damalige Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), der einst Hochhäuser nicht generell ablehnte, unterstützt inzwischen die Hochhausgegner. Er kritisiert insbesondere, dass der Stadtrat ohne erneute Anhörung der Bürger die damalige 100-Meter-Grenze ad acta legen will.

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