
Der Skandal um die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt ist juristisch noch lange nicht aufgearbeitet. Nun steht ein weiteres Urteil an.
Im Zuge der juristischen Aufarbeitung des Skandals um die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) will das Landgericht am Montag (15.00 Uhr) ein Urteil verkünden. Angeklagter in diesem knapp sechs Monate dauernden Prozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer ist der ehemalige Geschäftsführer einer Awo-Tochterfirma. Ihm wird Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen.
Die Anträge von Staatsanwalt und Verteidigung liegen weit auseinander. So plädierte der Anklagevertreter auf eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Rechtsanwälte des Mannes beantragten eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr. Ursprünglich hatte das Urteil bereits Ende September verkündet werden sollen, unter anderem wegen weiterer Beweisanträge der Verteidigung verzögerte sich dies jedoch.
Überhöhte Rechnungen?
Die vom Angeklagten geleitete Awo Protect gGmbH wurde 2017 gegründet, um Flüchtlingsunterkünfte zu schützen. Der damalige Geschäftsführer soll der Firma „rechtswidrig Vermögenswerte entzogen haben“, wirft ihm die Anklage vor, und zwar durch überhöhte Rechnungen und Scheinarbeitsverträge. Als die Firma 2019 insolvent war, soll er versucht haben, dies zu vertuschen.
Zudem läuft derzeit noch ein Zivilverfahren am Frankfurter Landgericht, in dem die Stadt Frankfurt von der Awo Geld zurückverlangt. Insgesamt beläuft sich die Klage auf rund 2,6 Millionen Euro. Weiterhin nicht begonnen hat der Hauptstrafprozess gegen das Ehepaar, das die Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden führte.
Ex-Oberbürgermeister verurteilt
Der Awo-Skandal um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen war 2019 ins Rollen gekommen. Der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wurde wegen Vorteilsannahme verurteilt und musste seinen Posten räumen. Seine frühere Partnerin wurde wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.