Prozesse: Polizisten angegriffen – Prozess gestartet

  • Oktober 20, 2025

Ein Polizist wird attackiert und muss mit einem weiteren Opfer ins Krankenhaus. Der Beamte war nicht im Dienst, die Attacke soll sich aber auf seine Tätigkeit bezogen haben. Nun startet ein Prozess.

Weil er einen nicht im Dienst befindlichen Polizisten und dessen Begleiter krankenhausreif geprügelt haben soll, muss sich ein 31-Jähriger seit Montag vor dem Amtsgericht Greifswald verantworten. Ihm werde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, sagte Gerichtsdirektor Jörg Dräger. Zuvor hatte der NDR über den Prozessauftakt berichtet.

Es geht um eine Attacke im August vergangenen Jahres nachts in der Greifswalder Innenstadt. Dabei soll der nun Angeklagte mit vier weiteren Beschuldigten, von denen sich damals zwei im Alter Heranwachsender und zwei im Jugendlichenalter befanden, den damals 28-jährigen Polizisten und seinen damals 24-jährigen Begleiter attackiert haben. Dabei trugen beide früheren Polizeiangaben zufolge teilweise schwere Verletzungen, insbesondere im Gesicht, davon, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. 

Bei beiden Opfern habe unter anderem der Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma bestanden, sagte Dräger. Nach früheren Polizeiangaben stand der Angriff in direktem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit des damals 28-Jährigen. Darauf hätten Aussagen der Angreifer während des Übergriffs hingedeutet.

Das Strafmaß für den Hauptangeklagten, gegen den vor dem Erwachsenenschöffengericht verhandelt wird, liegt laut Dräger im Fall einer Verurteilung zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Bei den übrigen Beschuldigten, gegen die vor dem Jugendschöffengericht verhandelt werden soll, hinge das Strafmaß für die zur Tatzeit Heranwachsenden davon ab, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. 

Innenminister Christian Pegel (SPD) hatte im vergangenen Jahr mit dem Blick auf den Fall betont: „Ein Angriff auf unsere Polizei ist immer ein Angriff auf den Staat und damit uns alle – für einen Angriff im Privatleben auf einen Polizeibeamten wegen dessen Polizeizugehörigkeit gilt das umso mehr.“

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