Gewalttat im Park: Zeugin: Verdächtiger von Aschaffenburg früher gewalttätig

  • Oktober 29, 2025

Bei einer Messerattacke in Aschaffenburg sterben zwei Menschen. Schon Monate vorher soll der Verdächtige eine Frau angegriffen haben. Doch Ermittlungen blieben lange aus.

Der mutmaßliche Messerstecher von Aschaffenburg war nach Angaben einer Zeugin bereits vor der Bluttat im Januar gewalttätig. So habe der 28-Jährige im August 2024 seine Freundin in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau angegriffen, sagte eine damals dort lebende Ukrainerin im Verfahren gegen den Mann vor dem Landgericht Aschaffenburg.

„Ich habe laute Schreie gehört“, erzählte die 24-Jährige. Daraufhin sei sie damals zum Zimmer des mutmaßlichen Opfers gerannt, wo sie gesehen habe, wie der Afghane die 45-Jährige attackiert habe. Dabei habe der Mann ein Messer in der Hand gehabt. Mit Hilfe anderer in der Unterkunft lebender Migranten sei es schließlich gelungen, den mutmaßlichen Angreifer zu überwältigen.

Als die Polizei eingetroffen sei, habe sie einen Beamten gebeten, die Wunden der 45-Jährigen zu fotografieren. „Ich persönlich habe den Polizisten aufgefordert, alles festzuhalten (…), um später das auszuwerten“, sagte die Frau. Vor Gericht schilderte ein weiterer Zeuge seine Erlebnisse von der Tatnacht im Sommer 2024.

Verdächtiger psychisch krank

Der Vorfall war erst nach dem Messerangriff vom 22. Januar im Park Schöntal in Aschaffenburg bekanntgeworden, bei dem der Mann ein Kleinkind und einen Mann mit einem Küchenmesser getötet haben soll. Zudem gab es drei Verletzte. Der geständige 28-Jährige ist laut Gutachter an paranoider Schizophrenie erkrankt und war bei der Gewalttat im Park wahrscheinlich schuldunfähig.

Ob der Beschuldigte, der über seinen Verteidiger das Würgen seiner Freundin in Alzenau eingeräumt hat, auch damals schuldunfähig gewesen sein könnte, ist unklar. Die Polizei hatte den Verdächtigen zwar kurz in Gewahrsam genommen, aber weder Zeugen angehört noch Ermittlungen angestellt. Die Staatsanwaltschaft wurde nicht informiert.

Das Amtsgericht Alzenau verurteilte den polizeilichen Sachbearbeiter des Falls daher am Dienstag wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Haftstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Nach Angaben des Gerichts hätten nach dem mutmaßlichen Übergriff zwingend Ermittlungen eingeleitet werden müssen, da eine schwerwiegende Straftat – gefährliche Körperverletzung – im Raum stand.

Urteil wohl noch diese Woche

Der Afghane steht seit dem 16. Oktober wegen der mutmaßlichen Attacken in Aschaffenburg und Alzenau vor dem Landgericht Aschaffenburg. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es neben der Aufklärung der Vorwürfe auch um die Schuldfähigkeit des Mannes, der seit Jahren psychisch auffällig sein soll. Die Staatsanwaltschaft will den 28-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen lassen. Das Urteil könnte an diesem Donnerstag gesprochen werden.

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