Ein Richter postet einen diffamierenden Kommentar über Sinti und Roma – und muss trotzdem nicht vor Gericht. Warum das Oberlandesgericht Jena so entschieden hat.
Ein Richter aus Gera muss sich nach einem umstrittenen Facebook-Post über Sinti und Roma nicht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Gera, gegen die die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel gegen den Beschluss sind nicht möglich.
Richter war für Asylverfahren zuständig
Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dem Richter vorgeworfen, in einer Facebook-Gruppe Sinti und Roma mit reisenden Diebesbanden gleichgesetzt zu haben. Er soll dafür die Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentumzuordnungsschwäche“ benutzt haben. Der Richter war am Verwaltungsgericht Gera unter anderem für Asylverfahren zuständig und ist inzwischen an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. Wegen der Bedeutung des Falls war die Anklage am Landgericht erhoben worden. Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wurde dort jedoch abgelehnt. Es seien keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt, insbesondere nicht der Volksverhetzung.
Dem folgte nun der dritte Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts. Die Äußerung des betroffenen Richters könnte bei Vorliegen eines Strafantrages als ehrverletzend strafrechtlich verfolgt werden. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei aber nicht erfüllt.
Gericht: Kein Angriff auf Menschenwürde
Nach Ansicht des Gerichts sei die „grob geschmacklose und diffamierende Entgleisung des Angeschuldigten“ ein missglückter Versuch, Sinti und Roma „in ironisch-satirischer Form pauschal lächerlich zu machen“. Sie erfülle jedoch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Aussage sei weder von Hass geprägt noch ein Angriff auf die Menschenwürde. „Bloße Beleidigungen und Beschimpfungen reichten dafür nicht aus.“
Die Thüringer Linke-Fraktion nannte die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) „ein fatales Signal“. „Dass das OLG die Äußerung zwar als „grob geschmacklos und diffamierend“ bezeichnet, sie aber trotzdem nicht als strafbar wertet, zeigt das strukturelle Problem: Rassismus wird zwar erkannt, aber bleibt folgenlos“, erklärte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss.
Sie hatte eigenen Angaben zufolge im August 2024 Strafanzeige wegen Volksverhetzung und weiterer möglicher Straftatbestände gegen den Richter gestellt. König-Preuss forderte eine Aufarbeitung und politische Konsequenzen. „Ein Richter, der öffentlich Minderheiten diffamiert, hat auf einer Richterbank nichts verloren“, betonte sie und forderte dienstrechtliche Folgen.





