Tierseuche: Vogelgrippe: Stallpflicht gilt in sieben Landkreisen

  • Oktober 30, 2025

Im Landkreis Mansfeld-Südharz müssen Zehntausende Legehennen getötet werden. Die Stallpflicht betrifft nun sieben Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe ist in Sachsen-Anhalt inzwischen in sieben Landkreisen und kreisfreien Städten eine Stallpflicht erlassen worden. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Magdeburg auf Anfrage mit.

Die sogenannten Aufstallungsanordnungen gelten aktuell im

Altmarkkreis SalzwedelLandkreis BördeLandkreis HarzLandkreis Jerichower LandLandkreis Mansfeld-SüdharzLandkreis Stendalsowie in Magdeburg

Vor einigen Tagen waren am Stausee in Kelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) an der Grenze zu Thüringen die ersten toten Vögel gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte bestätigt, dass sie an dem H5N1-Virus gestorben waren.

Mehr als 1.500 tote Kraniche am Stausee Kelbra

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit. Umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. 

Seit dem Ausbruch wurden am Stausee auf sachsen-anhaltischer Seite bislang mehr als 1.500 tote Kraniche eingesammelt. Das Areal um den See darf derzeit nicht betreten oder befahren werden.

Zehntausende Tiere müssen getötet werden

Wegen eines Verdachts auf Vogelgrippe sollen in einem Betrieb im Landkreis Mansfeld-Südharz Zehntausende Tiere getötet werden. In Übereinstimmung mit den Vorgaben müsse das Veterinäramt die Tötung des gesamten Bestandes des Legehennenbetriebs mit etwa 40.000 Tieren anordnen, teilte der Landkreis mit. Eine Spezialfirma sei damit beauftragt worden. 

Auch in anderen Regionen hatte es in den vergangenen Tagen bestätigte Fälle oder Verdachtsfälle gegeben. Unter anderem wurde im Biosphärenreservat Drömling im Landkreis Börde ein Verdacht amtlich festgestellt.

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