Der Pflegenotstand ist auch auf eine geringe Bezahlung vieler Pfleger zurückzuführen. Zuletzt stiegen die Gehälter. Das dürfte sich auch auf der Rechnung von Heimbewohnern bemerkbar machen.
Die Bezahlung dringend gesuchter Pflegekräfte hat sich in Brandenburg verbessert – und das dürfte sich auch bei den Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen bemerkbar machen. Der durchschnittliche Stundenlohn stieg im Vergleich zum Vorjahr von 21,43 auf 23,13 Euro, wie aus Daten des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hervorgeht. Er vertritt auch die Pflegekassen und legt jährlich eine Berechnung der Löhne vor.
Dennoch reiht sich Brandenburg im Bundesvergleich hinten ein. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen verdienen die Pflegekräfte noch weniger. Mecklenburg-Vorpommern ist mit 22,44 Euro pro Stunde bundesweites Schlusslicht. Am meisten wird mit 24,55 Euro durchschnittlich in Hamburg gezahlt.
Eigenanteile dürften steigen
Im Bund sind die durchschnittlichen Stundenlöhne im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro gestiegen, wie aus den Daten hervorgeht. Verbandschef Oliver Blatt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Pflegekräfte können sich insgesamt darauf verlassen, dass sie fair bezahlt werden.“ Was für sie gut sei, habe aber auch eine Kehrseite. „Infolge der Lohnanpassungen werden die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner erneut deutlich steigen.“ Die Politik müsse endlich Wege aufzeigen, um höhere Belastungen zu begrenzen.
Nach Schätzung des GKV-Verbands dürften die bundesweiten Lohnzuwächse die Eigenanteile nun um durchschnittlich 100 Euro pro Monat steigen lassen – wovon im Schnitt 30 Euro über Entlastungszuschläge aufgefangen werden, die es je nach Dauer des Heimaufenthalts von den Pflegekassen gibt. Bei der Pflegeversicherung dürfte dies zu Mehrausgaben von rund 260 Millionen Euro im Jahr führen.
Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – im Unterschied zur Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten für die Pflege und Betreuung trägt. Die Personalkosten fließen hier maßgeblich ein – und seit 2022 darf es Versorgungsverträge der Pflegekassen nur noch mit Heimen geben, die nach Tarif oder ähnlich zahlen. Für Bewohner kommen noch Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Heimen und Ausbildungskosten hinzu.





