Belästigung: Gesetz gegen digitalen Voyeurismus? Justizministerium prüft

  • November 2, 2025

Ein Mann filmte im Frühjahr den Po einer joggenden Kölnerin. Anzeigen konnte sie ihn nicht, weil das Verhalten laut Polizei nicht strafbar war. Ändert sich das bald?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Der „Rheinischen Post“ sagte die SPD-Politikerin, Frauen müssten sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer. „Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“, sagte die Ministerin.

Im Bundesjustizministerium werde derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln könne. „Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt“, so Hubig.

Minister: Sexualstrafrecht braucht Generalüberholung

Unterstützung kommt von NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Grünen-Politiker sagte der Zeitung: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht.“ Das setze falsche Prioritäten und zeige, „dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht“. 

Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit müsse niemand hinnehmen, sagte Limbach. Der Staat habe die Verantwortung, „Frauen und junge Mädchen vor so etwas zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind“. 

Petition: Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte. Hintergrund ist auch der Fall einer Kölnerin, deren Po beim Joggen im Frühjahr von einem Mann gefilmt wurde. Als Yanni Gentsch ihn anzeigen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei. Die Frau will das ändern und übergab Limbach im August ihre Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“. 

Limbach sagte im August, der Fall „legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen“. Die Lösung sieht der Minister nach damaligen Angaben im Paragrafen 184 k des Strafgesetzbuches. Dort sei auch schon das sogenannte Upskirting, das Filmen unter den Rock, unter Strafe gestellt worden.

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