Großübung: Bei Übung angeschossen – Anwalt: Soldat weiter dienstunfähig

  • November 6, 2025

Nach dem versehentlichen Schuss eines Polizisten auf einen Soldaten geht die Aufarbeitung weiter. Die Anwälte des Soldaten melden sich nun zu Wort – und stellen Forderungen.

Der versehentlich bei einer Übung von einem Polizisten angeschossene Bundeswehrsoldat ist nach Angaben seines Anwalts weiter dienstunfähig. Sein Mandat sei keineswegs leicht verletzt worden, sondern habe eine massive Gesichtsverletzung davongetragen und werde dauerhaft entstellt bleiben, berichtete Anwalt Alexander Stevens. Wäre der Schuss wenige Millimeter abgewichen, hätte dies sogar seinen Tod bedeuten können, so der Anwalt. 

Anwälte stellten Strafanzeige 

Er stellte mit seinem Kollegen Holm Putzke Strafanzeige gegen die Polizeibeamten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung. Die Anwälte verlangen unter anderem die Sicherstellung und Auswertung von Bodycam-, Fahrzeug- und Luft-Videos sowie Funk- und Einsatzprotokollen. Zudem fordern sie ballistische Gutachten und die Vernehmung sämtlicher Einsatzkräfte und der Einsatzleitung sowie Einsicht in zahlreiche Unterlagen.

Fehlende Information führt zu schwerwiegender Panne

Zu dem Zwischenfall war es am Abend des 22. Oktober bei der Bundeswehr-Übung „Marshal Power“ in Erding gekommen. Augenzeugen sahen einen bewaffneten Mann, sie vermuteten, dass von ihm eine Gefahr ausging und alarmierten die Polizei. Soweit bisher bekannt, war offensichtlich weder die Öffentlichkeit noch die Polizei ausreichend über den Start der Übung schon an diesem Tag informiert.

Es kam zu einem Schusswechsel, bei dem ein Feldjäger nach offiziellen Angaben leicht verletzt wurde. Er kam in ein Krankenhaus, das er demnach noch am Abend wieder verlassen konnte.

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