Ablaufende Frist: Facebook-Konzern nutzt Daten aus Whatsapp für KI – so legen Sie Widerspruch ein

  • Mai 26, 2025

Ab dem 27. Mai wertet der Facebook-Konzern Meta Ihre Daten für das KI-Training in Whatsapp, Instagram und Co aus. Mit diesen Schritten können Sie Widerspruch einlegen.

Mit Vollgas will sich Meta, Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp, zu einem KI-Konzern neu orientieren. Auch wenn das wie bei Meta-AI in Whatsapp nicht immer auf Gegenliebe stößt. Ab dem 27. Mai startet der Konzern die nächste Stufe der Transformation: Die Nutzerdaten werden dann für das KI-Training benutzt. Hier erfahren Sie, wie man dem widerspricht.

Welche Daten genau für das Training genutzt werden, hat Meta bereits angekündigt: Neben Name, Profilbild und abweichenden Benutzernamen werden auch öffentlich gepostete Inhalte wie Beiträge in Gruppen, Kommentare auf anderen Seiten aber auch persönliche Posts wie Storys, Reels und Bilder auf dem eigenen Profil ausgewertet. Meta betont allerdings, dass nur öffentlich sichtbare Daten und nicht etwa private wie Chat-Nachrichten ausgewertet werden. Daten von Minderjährigen werden ausgespart. Um künftige Auswertungen zu verhindern, sollten diese trotzdem widersprechen.

Instagram: So widersprechen Sie der Datennutzung für Meta-AI

Um der Auswertung Ihrer Instagram-Daten zu widersprechen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Unter diesem Link finden Sie ein Widerspruchs-Formular, das Sie ausfüllen und einreichen müssen. Alternativ können Sie in der Instagram-App in den Einstellungen unter dem Punkt „Privacy Center“ widersprechen. Auf der ersten Seite informiert Meta über die KI-Auswertung. Tippen Sie dort auf das hervorgehobene Wort „Widersprechen“, landen Sie ebenfalls bei dem oben verlinkten Formular.

Facebook: So widersprechen Sie der Datennutzung für Meta-AI

Auch bei Facebook können Sie entweder über diesen Link zum Formular gelangen oder Sie gehen über die Facebook-App. Dort wählen Sie „Einstellungen und Privatsphäre“, dann „Einstellungen“ und schließlich „Datenschutzrichtlinie“ und suchen nach „Widerspruchsrecht“.

Was ist mit Whatsapp?

Bei Whatsapp ist ein expliziter Widerspruch gegen die Auswertung nicht möglich. Das hat allerdings einen einfachen Grund: Weil die Chats in Whatsapp verschlüsselt sind, wertet Meta hier nur diejenigen Chats für die KI-Nutzung aus, an denen auch der Chatbot Meta-AI beteiligt ist. Interagiert man mit dem Bot, stimmt man also automatisch zu. Wie man den Bot blockieren kann, erfahren Sie in diesem Artikel. Meta betonte gegenüber dem stern, in der EU zurzeit weder Nutzerdaten noch Interaktionen mit Meta-AI in Whatsappp für das KI-Training zu verwenden.

Metas KI-Offensive

Hintergrund der KI-Auswertung ist die Verbesserung der KI selbst: Um Künstliche Intelligenz verbessern zu können, werden die Programme mit Unmengen von Daten trainiert. So lassen sich Muster erkennen, etwa was die Vorlieben der Nutzer, ihre Art sich auszudrücken oder die von ihnen geposteten Inhalte angeht. 

Für Meta geht es vor allem um zwei Aspekte: Der Chatbot Meta-AI soll mit beliebten Konkurrenz-Angeboten wie ChatGPT konkurrieren können, um die Nutzer länger auf den eigenen Angeboten zu halten. Gleichzeitig bietet die Auswertung die Möglichkeit, das Hauptgeschäft des Konzerns – den Verkauf auf die Nutzer angepasster Werbeanzeigen – noch weiter zu personalisieren. 

Dass Meta dafür um Erlaubnis fragen muss, ist eine Besonderheit der EU-Gesetzgebung: Nachdem Meta bereits im letzten Sommer erstmals die Auswertung der Daten angekündigt hatte, hatten EU-Datenschützer und Verbraucherschützer Beschwerde eingelegt. Dabei wurde vor allem Metas Ansatz beanstandet, die Nutzer widersprechen zu lassen, statt explizit um ihre Erlaubnis zu erbitten. Meta blieb nach einer Anhörung des Europäischen Datenschutzausschusses bei der Einstellung, dass ein Opt-out-Verfahren ausreiche.

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Hält man die Frist zum 27. Mai 2025 nicht ein, hat das vor allem eine Konsequenz: Meta darf dann alle bis dahin veröffentlichten Daten auswerten. Ein späterer Widerspruch ist zwar möglich, bezieht sich dann aber nur auf später veröffentlichte Daten. Nimmt man den Schutz seiner Daten ernst, sollte man die Frist also einhalten. 

Quellen:Meta, Landesbeauftragter Datenschutz Niedersachsen
 

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