Stadt Bremen: Unzulässige Kameraüberwachung an Bremer Grundschule

  • Juni 7, 2025

Unerlaubt gefilmt: Eingänge einer Grundschule in Bremen wurden jahrelang von Kameras überwacht – ohne Hinweisschilder. Der Einsatz war nicht zulässig und hat Folgen.

Nach einer rechtswidrigen Videoüberwachung an einer Bremer Grundschule überprüft der Landesbeauftragte für Datenschutz sämtliche Kameraeinsätze an Bremer Schulen. Bisher seien keine weiteren unrechtmäßigen Überwachungen bekannt, teilte der Landesbeauftragte Timo Utermark auf dpa-Nachfrage mit. Die Prüfung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nach der jüngsten Abfrage der Bildungsbehörde gibt es in der Stadt Bremen 18 Schulstandorte mit Videokameras. 

Überwachung während der Schulzeit

Über den jahrelangen unzulässigen Einsatz einer Kamera-Anlage an einer Grundschule hatte zunächst der „Weser-Kurier“ berichtet. Demnach wunderten sich Eltern über die Videoüberwachung, zu der es weder Hinweisschilder noch andere Informationen gab. Ein Vater wandte sich in diesem Jahr an Schulleitung, Schulbehörde und Landesdatenschutzbehörde. Letztere stellte fest, dass der Kameraeinsatz unzulässig war. 

Dem Landesdatenschutzbeauftragten zufolge waren die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung etwa als Maßnahme gegen Vandalismus nicht gegeben. Die Schule habe auch nicht ausreichend über die Kameras informiert. Zudem fehlten Sicherheitsvorkehrungen und Regeln, um die Aufnahmen vor Unbefugten zu schützen.

Nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten wurden an der Schule Haupteingang, Pausenhofeingang sowie Hintereingang von Kameras überwacht. Die Geräte waren auch tagsüber während der Schulzeit aktiviert, dann erfolgten ausschließlich Live-Übertragungen. Aufzeichnungen gab es im Zeitraum von 16.00 Uhr nachmittags bis 7.00 Uhr morgens des Folgetages. „Zur Prävention gegen Vandalismus wurden die Aufzeichnungen gespeichert und nach 72 Stunden überschrieben“, teilte Utermark mit. Zugang zu den Bildern der Kameraerfassung hatten ihm zufolge die Schulleitung und das Hausmeisterbüro. Nach seinem Einschreiten seien die Geräte abgeschaltet und abgebaut worden. 

Anlage im Jahr 1999 an Grundschule installiert

Die Sprecherin der Bildungsbehörde teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Anlage vor mehr als 25 Jahren im Rahmen eines Umbaus auf Veranlassung der damaligen Schulleitung beziehungsweise des Hausmeisters installiert wurde. „Sie ist nicht mit unserem Haus abgestimmt worden.“ Die Datenträger seien der Behörde übergeben worden, um eine datenschutzkonforme Entsorgung sicherzustellen. 

Für eine Videoüberwachung an Schulen gibt es dem Bildungsressort zufolge strenge Auflagen. Kameras können unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden, um Straftaten und Vandalismus zu verhindern oder aufzuklären. Der Zweck muss genau definiert werden, außerdem braucht es einen konkreten Anlass – etwa Beschädigungen oder Einbrüche. Die Überwachung ist dem Bildungsressort zufolge grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeiten erlaubt.

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