Sachsen-Anhalt: Kommunen holen bei Jahresabschlüssen weiter auf

  • Juni 7, 2025

Die Städte und Gemeinden im Land sollen wissen, über wie viel Geld und über welche Werte sie verfügen. Nachdem das vielerorts lange nicht optimal erfolgt ist, sieht es nun besser aus.

Sachsen-Anhalts Kommunen haben bei der Erstellung fälliger Jahresabschlüsse weitere Rückstände aufgeholt. Ende März hätten 1.823 Jahresabschlüsse bis 2021 vorgelegen, teilte das Innenministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. Dies sind rund 82 Prozent der erforderlichen 2.229 Jahresabschlüsse und damit knapp 100 mehr als noch vor einem halben Jahr.

Für jedes weitere Haushaltsjahr sind 247 Jahresabschlüsse neu aufzustellen. Für 2022 liegen den Angaben zufolge aktuell 60 Prozent und für 2023 rund 44 Prozent der Abschlüsse in aufgestellter Fassung vor.

Seit dem Jahr 2013 müssen die Kommunen in Sachsen-Anhalt ihre Haushalte nach einem anderen System aufstellen. Für die sogenannte doppische Haushaltsführung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse vorzulegen. Mit der Bilanz sollen Einnahmen, Ausgaben und Vermögen dokumentiert werden.

Stadt Zerbst hat aufgeholt

Weil der Umstellungsprozess mancherorts zu lange gedauert hat, beschloss die schwarz-rot-gelbe Koalition schärfere Sanktionen. Die Genehmigung des Haushalts soll nun von der Übergabe des Abschlusses des Vorvorjahres zur Rechnungsprüfung abhängig gemacht werden – wer also in der Vergangenheit Jahresabschlüsse versäumt hat, bekommt das aktuell zu spüren. Ohne Genehmigung des Haushalts können Kommunen bestimmte Ausgaben nicht tätigen.

Die Stadt Zerbst hat etwa kräftig aufgeholt. In knapp zwei Jahren seien acht Jahresabschlüsse neben den üblichen Aufgaben erstellt worden, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Um den Aufholprozess zu schaffen, hätte es keine Verschärfung des Kommunalverfassungsgesetzes gebraucht, sagte Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD). „Den Zeitplan hatten wir bereits zuvor mit dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht abgestimmt.“

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