München: Babysitter hat Jungen jahrelang sexuell missbraucht

  • Juni 9, 2025

Jahrelang arbeitete ein Mann als Babysitter in München – und soll sich an einen ihm anvertrauten Jungen vergangen haben. Nun sprach ihn ein Gericht in über 350 Fällen schuldig.

Zu insgesamt elf Jahren und zwei Monaten Haft hat das Landgericht München einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt. Zudem wurde eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet, wie ein Sprecher des Gerichts dem „Spiegel“ bestätigte. 

Richter: „Er wirkte harmlos wie Benjamin Blümchen“ 

Diversen Medienberichten zufolge soll der 37-Jährige als Babysitter gearbeitet und seine Dienste auf einer Onlineplattform angeboten haben. Dabei soll er sich fälschlicherweise selbst als Psychologe und Familienvater ausgegeben haben – obwohl er bereits wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft gewesen sei, wie „Bild“ berichtet. Über die Plattform sei er in Kontakt mit einer Familie gekommen, deren Sohn er über Jahre sexuell missbrauchte. 

„Er wirkte harmlos wie Benjamin Blümchen“, zitiert „Bild“ den zuständigen Richter Matthias Braumandl. „Aber gerade das machte ihn so gefährlich.“ Das Opfer soll bis zu seinem 18. Lebensjahr von dem Angeklagten missbraucht worden sein. 2024 soll der heute 25-Jährige nach einer Therapie Anzeige gegen seinen früheren Babysitter gestellt haben.

München: Babysitter auch für den Besitz von Kinderpornos verurteilt

Das Münchner Gericht sprach den Angeklagten in mehr als 350 Fällen schuldig. In 300 Fällen handelte es sich um sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener, in 49 Fällen um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie in 13 Fällen um sexuellen Missbrauch von Kindern. Dafür verhängte es eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verhängt. 

Zudem wurde der ehemalige Babysitter für den Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte schuldig gesprochen und zu einer weiteren Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Das Gerichtsurteil fiel am Freitag, es ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte bereits Revision an.

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