Markenstreits: Weniger Widersprüche gegen neue Marken beim Patentamt

  • Juni 10, 2025

Wenn Unternehmen ihre Marke beim Patentamt zum Markenschutz anmelden, hat das viele Vorteile. Aber man kann sich auch Ärger einhandeln. Gerade Kleinunternehmen sollten einiges bedenken.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kommt es immer seltener zu Widersprüchen von Rechteinhabern älterer Marken gegen die Eintragung einer neuen Marke. Das liege zum einen daran, dass sich die Recherchemöglichkeiten nach eingetragenen Marken verbessert habe, erklärt ein Sprecher. Zum anderen klärten Markeninhaber Konflikte auch schon früh im Vorfeld. Im vergangenen Jahr seien fast 50.000 Marken eingetragen worden, etwas mehr als im Jahr davor. Davon seien rund 2.200 mit einem Widerspruch angegriffen worden, sagte er. 

So ergeht es gerade einem Kleinunternehmer aus Mühlacker (Enzkreis), der die Marke „Broccodile“, ein comicartiges Krokodil mit Broccoliröschen auf dem Rücken, eintragen ließ. Er kassierte eine Abmahnung und dann einen Widerspruch des Bekleidungsherstellers Lacoste gegen die Eintragung. Gerade für kleine Unternehmen kann eine Anmeldung beim DPMA nach hinten losgehen, erläutert dazu Patentanwalt Alexander Bulling, der auch an der Universität Stuttgart lehrt. 

„Häufig werden erst dadurch große Unternehmen auf kleine Unternehmen aufmerksam, weil die großen Unternehmen umfassende automatisierte Überwachungen bei den Ämtern eingerichtet haben, um neue, ähnliche Marken automatisiert aufzufinden“, sagt er. „Mit anderen Worten: Hätte David keine Marken angemeldet, wäre Goliath (vielleicht) nicht darauf gestoßen.“ Vor Anmeldung einer Marke sollten sich insbesondere kleine Unternehmen daher genau informieren und möglichst auch rechtlich beraten lassen.

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