Plädoyers: Mit Hammer erschlagen – Lebenslang wegen Mordes gefordert

  • Juni 10, 2025

Die Nebenklage spricht von einer Tat mit enormer Brutalität. Und plädiert wie die Staatsanwaltschaft für die Höchststrafe. Der Angeklagte selbst will in Notwehr gehandelt haben.

Er soll mit zig Hammerschlägen und um eine andere Straftat zu verdecken, einen Bekannten ermordet haben – im Prozess am Landgericht Erfurt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Mann habe befürchtet, dass der 63-Jährige ihn wegen Betrugs und Untreue anzeige, so die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag

Zudem habe der Angeklagte bereits einem Zeugen gegenüber vor der Tat gedroht, dass spätere Opfer zu ermorden, sollte dieser Anzeige erstatten. Auch die Vertreterin der Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Anwältin sprach von einer Tat mit enormer Brutalität. 

Angeklagter stellte sich der Polizei

Der Angeklagte – nach eigenen Angaben 67 Jahre alt – und das Opfer stammen aus derselben Gegend in Vietnam und engagierten sich seit Jahrzehnten gemeinsam in Deutschland in der vietnamesischen Gemeinschaft. Das Opfer soll laut Anklage herausgefunden haben, dass der andere Mann rund 100.000 Euro in einem Großmarkt veruntreut habe. Außerdem soll es noch ungenaue Abrechnungen mit dem Jobcenter gegeben haben. 

Der Angeklagte hatte bereits eingeräumt, den 63-Jährigen Ende Mai 2024 mit dem Hammer getötet zu haben. Er gab in einer von seiner Verteidigung verlesenen Einlassung an, aus Notwehr gehandelt zu haben: Zuerst habe das spätere Opfer ihn mit dem Hammer bedroht. Er gab auch an, den Tatort – ein Büro des Großmarkts, in dem der Angeklagte arbeitete und das Opfer als Gesellschafter tätig gewesen war – gereinigt zu haben. Er stellte sich selbst der Polizei – zuvor hatte er zu Hause geduscht und seine Kleidung gewaschen.

Entschuldigung unter Tränen

Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Sein Mandant habe aus Notwehr und aus Affekt heraus gehandelt. Zudem bestreite dieser, dass er die Tat in der Absicht zur Verdeckung von Straftaten begangen habe – er habe kein Geld veruntreut. Sein Mandant sei nie davon ausgegangen, dass er eine Anzeige zu befürchten habe. Zur Tat sei es bei einem anderen Streit gekommen. 

In seinem von einer Dolmetscherin übersetzten letzten Wort sagte der Angeklagte unter Tränen, dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe, die ihn zum Äußersten getrieben habe. Er habe selbst um sein Leben gefürchtet. Die Tat sei ein Unfall gewesen. Er habe viel Mitgefühl für die Familie des Opfers, entschuldigte sich und bat um Vergebung.

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