Kassel: Feuerleiter stürzt ab – Bauleiter erneut verurteilt

  • Juni 10, 2025

Drei Männer steigen auf eine Fluchtleiter, um zu rauchen. Die stürzt ab, ein 22-Jähriger stirbt. Der verantwortliche Bauleiter hat in einem Berufungsverfahren erneut eine Bewährungsstrafe erhalten.

Nach dem Tod eines jungen Mannes beim Einsturz einer Feuerleiter in Kassel hat der verantwortliche Bauleiter in einem Berufungsverfahren erneut eine Bewährungsstrafe erhalten. Das Landgericht Kassel verurteilte den heute 70-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu dem tödlichen Unfall war es Ende August 2022 gekommen, als ein 22-Jähriger mit zwei weiteren Männern durch ein Küchenfenster einer Wohnung im zweiten Obergeschoss auf die Fluchtleiter stieg, um dort zu rauchen. Die Leiter war auf einem angrenzenden Podest an der Hausfassade angebracht. Nach kurzer Zeit löste sich die Verankerung des Podests aus der Hauswand und die Konstruktion kippte weg. Zwei der drei Männer stürzten siebeneinhalb Meter in die Tiefe. 

Leiter bereits 2013 angebracht

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner aus Niedersachsen für die mangelhafte Konstruktionsstabilität des Podests und damit für den folgenschweren Unfall verantwortlich war, weil er unzureichende Dübel  verbaute. Er hatte die Notleiter mit Mitarbeitern im Jahr 2013 installiert. 

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Kassel den Handwerker wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er erhielt damals eine Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Dagegen hatten der 70-Jährige und die Staatsanwaltschaft Kassel Berufung eingelegt. 

Urteil der ersten Instanz abgeändert

In dem Berufungsverfahren verhängte das Landgericht nun eine etwas mildere Strafe als die erste Instanz und blieb damit unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Beide hatten für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten plädiert. Die Vertreterin der Nebenkläger hatte sich zudem für die Zahlung einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro ausgesprochen. Der Verteidiger des Mannes hatte Freispruch gefordert. 

Der Angeklagte habe als verantwortlicher Bauleiter mehrere Dinge falsch gemacht, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Vor allem hätte er über die Befestigung des Podests mit Dübeln nicht selbst entscheiden dürfen. Stattdessen hätte er einen Fachmann hinzuziehen und diesem die Entscheidung überlassen müssen. In dem Fall wäre der Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passiert, erklärte der Richter.

Zwar sei deutlich geworden, dass auch eine falsche Statik zum Anbau der Feuerleiter ursächlich für das Unglück gewesen sei. Das verringere die Verantwortlichkeit des Angeklagten, beseitige sie aber nicht.

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