Parteien: Grünen-Politiker fordern Überprüfung von AfD-Mitgliedern

  • Juni 11, 2025

Ist die AfD rechtsextremistisch? Die Grünen sagen ja und fordern eine Sicherheitsüberprüfung bestimmter Mitglieder.

Berliner Grüne fordern ein entschiedeneres Vorgehen gegen AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Die Innenminister von Bund und Ländern müssten rechtssichere Verfahren erarbeiten, um in der AfD aktive Bedienstete des öffentlichen Dienstes systematisch auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen, heißt es in einem Papier aus der Grünen-Fraktion, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Diese Verfahren müssten dienstrechtliche Konsequenzen ermöglichen. Genannt wurden Disziplinarverfahren, Entlassung, Ablehnung der Verbeamtung oder Streichung der Pension. 

Die Grünen-Abgeordneten Ario Mirzaie, Klara Schedlich und Vasili Franco fordern in dem Papier auch Sicherheitsüberprüfungen für AfD-Mitglieder in besonders sensiblen und sicherheitsrelevanten Bereichen des öffentlichen Dienstes. Dazu zählen sie Polizei, Justiz, Verfassungsschutz, Waffenbehörden, Katastrophenschutz oder den Bereich der IT-Sicherheit. Eine aktive AfD-Mitgliedschaft sei etwa mit einer Tätigkeit im Polizeidienst nicht vereinbar. 

„Keine Waffen für AfD-Mitglieder“ 

Das gilt nach Einschätzung der Grünen-Politiker auch für die Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe. „Die Mitgliedschaft in einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung wie der AfD muss ein klares Ausschlusskriterium sein und bei Bedarf entsprechend im Waffengesetz klarstellend ergänzt werden.“ 

Innenminister beraten über AfD 

Anlass für die Forderungen ist die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in Bremerhaven, die bis Freitag geht. Ein wichtiges Thema dort ist der Umgang mit der AfD. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Partei Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen setzte sie sich mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung deswegen auf Eis gelegt und führt die AfD erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. Seit der Einstufung wird vermehrt über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert.

Parteimitgliedschaft oft nicht bekannt

Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen nicht angeben, ob sie einer Partei angehören und wenn ja, welcher. Nach den Vorstellungen der Grünen-Politiker sollen die von ihnen geforderten Überprüfungen solche Beschäftigten betreffen, die bekanntermaßen in der AfD aktiv sind, zum Beispiel für die Partei in Parlamenten sitzen oder bei Wahlen kandidieren.

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