Doppeletat: Landeshaushalt nimmt Hürde – Schuldenregel umstritten

  • Juni 12, 2025

Der Doppelhaushalt für dieses und nächstes Jahr ist umstritten – er bringt Kürzungen mit sich, die für Proteste sorgen. Nächste Woche entscheidet der Landtag. Die Fachpolitiker haben schon votiert.

Der Brandenburger Doppelhaushalt für dieses und nächstes Jahr hat eine wichtige Hürde genommen. Die Haushaltspolitiker des Landtags stimmten mehrheitlich für den Entwurf, der wegen Kürzungen umstritten ist, und ein Begleitgesetz. Die fünf Abgeordneten der SPD/BSW-Koalition votierten mit Ja, die vier Vertreter der Opposition von AfD und CDU mit Nein. Am Freitag nächster Woche will der komplette Landtag über den Haushalt entscheiden.

Es gab Proteste von Gewerkschaften, Verbänden, Parteien, Lehrern und Erzieherinnen. Eine Initiative von rund 50 Städten, Gemeinden und Ämtern in Brandenburg warnt: „Die Kürzungen sind aus Sicht unserer Schulen so massiv, dass selbst der reguläre Schulbetrieb erheblich gefährdet ist.“ Einige Sparpläne für Kommunen nahmen die Koalitionsfraktionen weitgehend zurück, ebenso den Pakt für Pflege und die Medizinische Hochschule Brandenburg. Eine zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrer pro Woche soll aber kommen. Geplant sind auch Investitionskosten in Krankenhäuser von 200 Millionen Euro pro Jahr.

Der Haushaltsentwurf der Landesregierung umfasste vor den Änderungen 16,7 Milliarden Euro für dieses und 17,4 Milliarden Euro für nächstes Jahr. Die Koalition will zusätzliche Schulden von jeweils rund einer Milliarde Euro pro Jahr aufnehmen, die Rücklage des Landes soll schrumpfen. Für die Schuldenaufnahme soll eine Regel geändert werden. Die Verfassung lässt neue Schulden zu, wenn es zu konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen kommt.

Streit über Regel zur Schuldenaufnahme

Der Zeitraum zur Berechnung konjunkturbedingter Schulden soll nach dem Willen von Finanzminister Robert Crumbach (BSW) zehn Jahre betragen. Bisher liegt nur der jeweils jüngste Wert zugrunde. Crumbach fürchtet, dass die Krise damit zur Normallage werden könnte. Die CDU-Fraktion hat Zweifel, dass die Berechnung mit der Verfassung vereinbar ist.

Der CDU-Finanzpolitiker Steeven Bretz warnt: „Wenn wir diesen Weg weiter gehen würden, hinterlassen wir nachfolgenden Generationen einen enormen Schuldenberg.“ Er fordert einen Zeitpunkt, wann die Schulden zurückgezahlt werden. Die CDU-Fraktion scheiterte mit einer Beschlussempfehlung, in der sie von der Landesregierung eine Neuregelung fordert.

Forscher sehen Risiken – aber keinen Verfassungsverstoß

Die Änderung ist aus Sicht von Wissenschaftlern verfassungsrechtlich tragbar – aber mit Risiken verbunden. Der Wirtschaftswissenschaftler Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen sagte, ein zehnjähriger Vergleichszeitraum sei durchaus vertretbar. Die Wirtschaftslage in Brandenburg sei erheblich schlechter als im Bund. Truger gehört zum Sachverständigenrat der Bundesregierung, sprach im Ausschuss aber für sich. Der Mannheimer Volkswirt Tom Krebs hält zehn Jahre für „ökonomisch plausibel und nachvollziehbar“. 

Der Vize-Leiter des Forschungszentrums Konjunktur und Wachstum am Institut für Weltwirtschaft (IfW), Jens Boysen-Hogrefe, warnte, ein langer Vergleichszeitraum berge das Risiko, dass es keine vom Grundgesetz geforderte Symmetrie gebe – also die Rückzahlung von Schulden in guten Phasen. Ein Gutachten des IfW im Auftrag der CDU-Fraktion, das er mitschrieb, rät von einer zehnjährigen Glättung der Konjunktur ab und warnt vor einer dauerhaften zusätzlichen Verschuldung.

Finanzminister hat keine Bedenken

Finanzminister Robert Crumbach (BSW) zeigte sich überzeugt, dass seine Pläne rechtlich machbar sind. „Wir machen das Richtige. Alle Sachverständigen waren unisono der Meinung, dass eine Änderung des jetzigen Verfahrens notwendig ist“, sagte er. Sie seien sich auch einig, dass das Verfahren grundsätzlich geeignet sei, auch wenn es bei den Zeiträumen unterschiedliche Meinungen von vier bis zehn Jahren gebe. „Wenn es wieder besser läuft, müssen natürlich die Kredite wieder getilgt werden.“

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