
Ein Balkonkraftwerk dürfen Vermieter nach einem im Oktober 2024 verankerten Gesetz nicht mehr ohne einen triftigen Grund verbieten. Wir klären auf, was dennoch zu beachten ist.
Balkonkraftwerke sind laut Statista immer öfter auf deutschen Balkonen zu finden. Kein Wunder, immerhin schwanken die Energiepreise stark – und Strom ist nicht gerade günstig. Warum sich also nicht zumindest zum Teil mit eigenem, grünem Strom versorgen? Gerade in Mietwohnungen sind Balkonkraftwerke interessant, denn sie sind kompakt und lassen sich auch auf kleinem Raum installieren. Die Frage ist allerdings: Was sagt der Vermieter dazu?
Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: Mieterrechte jetzt noch mehr gestärkt
Der Bundestag hat es sich schon 2024 zum Ziel gesetzt, es Mietern noch leichter zu machen, ein Balkonkraftwerk zu montieren und damit eigenen Haushaltsstrom zu gewinnen. Im Oktober 2024 trat darum eine Gesetzesänderung in Kraft, nach der Mieter ein Anrecht darauf haben, ein eigenes Balkonkraftwerk in der Mietwohnung zu installieren. Das neue Gesetz nach § 554 Abs. 1 BGB greift in das Mietrecht ein und erschwert es Eigentümern und Vermietern, gegen kleine, steckerfertige Solaranlagen vorzugehen. Exakt heißt das, ein Balkonkraftwerk dürfen Vermieter ohne einen wirklich triftigen Grund nicht mehr verbieten.
Wer noch mit dem Gedanken spielt, ein Balkonkraftwerk zu kaufen und auf der Suche nach einer einfachen, steckerfertigen Lösung ist, kann sich bei dem Anbieter Kleines Kraftwerk umschauen. Dort gibt es kleine PV-Anlagen, die aktuell sogar um 30 Prozent und mehr im Preis rabattiert sind.
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Kann ein Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks ablehnen?
Bisher war eine ausdrückliche Zustimmung für ein Balkonkraftwerk bei Vermietern oder der Eigentümergemeinschaft zwingend notwendig. Und nicht selten haben Vermieter ihre Zustimmung verweigert – dafür war noch nicht einmal eine Begründung nötig. Mit der gesetzlichen Änderung haben Mieter nun einen allgemeinen Anspruch, Balkonkraftwerke zu nutzen. In dem Wort „allgemein“ steckt aber schon die Krux – denn ganz so einfach ist es wie immer nicht. Zwar sind in dem Zuge die Rechte der Mieter weiter gestärkt worden, dennoch sollte der Vermieter nach wie vor informiert werden, wenn ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung einzieht. Und theoretisch kann er durchaus noch dagegen vorgehen. Nämlich dann, wenn er einen triftigen Grund vorbringt.
Mögliche triftige Gründe für eine Ablehnung:
Gefährdete BausubstanzDenkmalgeschützte FassadenForderung nach fachgerechter Installation gemäß VDE-Normen wegen möglicher Brandrisiken
Tipp: Am besten ist es, dem Vermieter direkt ein paar Dokumente zum Balkonkraftwerk vorzulegen, wie zum Beispiel das Datenblatt der Anlage mit einem Nachweis des CE-Kennzeichens oder TÜV-Siegels – dieses ist in der Regel schon online abrufbar.
Den Klimaschutz vorantreiben
Bereits Mitte 2024 wurde es den Mietern leichter gemacht, Balkonkraftwerke zu installieren. Innerhalb des Solarpakets I ist es zu folgenden Änderungen gekommen:
Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfachtNicht-digitale Zähler dürfen vorübergehend genutzt werdenEbenso sind normale Schuko-Steckdosen erlaubtDer Wechselrichter darf eine höhere Leistung bis 800 Watt mitbringen
Ziel der Bundesregierung ist es, mit den neuen Gesetzen und vereinfachten Regeln die bürokratischen Hürden weiter abzubauen. Auch private Haushalte sollen auf möglichst einfache Weise zum Klimaschutz beitragen können.
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Die Nachfrage bei Balkonkraftwerken steigt
Die Zahlen des Marktstammdatenregisters sind eindeutig: Es werden aktuell so viele Balkonkraftwerke angemeldet wie nie. Laut Tagesschau.de hat sich die Anzahl der steckerfertigen Solaranlagen innerhalb eines Jahres verdoppelt, aktuell sind bereits eine Million Balkonkraftwerke offiziell in Betrieb. Die neuen Gesetze und Regeln dürften weiter dazu beitragen, dass die kleinen PV-Anlagen auf immer mehr Balkonen zu finden sind.
Mittlerweile sind Balkonkraftwerke schon wirklich preiswert zu haben. Auf großen Online-Marktplätzen wie Ebay und Amazon ist die Auswahl groß, und Interessierte können sich steckerfertige Solaranlagen nach ihren ganz individuellen Vorstellungen aussuchen.
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Welche Rechte haben Mieter auf ein Balkonkraftwerk?
Fakt ist: Bei der Installation eines Balkonkraftwerks darf der Vermieter seine Zustimmung nicht mehr per se verweigern, wenn dabei keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dennoch sollten Mieter vorher mit dem Vermieter sprechen und die Pläne offenlegen – vor allem, wenn Module an der Fassade installiert werden und dafür gebohrt werden muss.
Der Vermieter kann in bestimmten Fällen noch widersprechen, wenn er die Bausubstanz gefährdet sieht oder ein deutlicher optischer Makel zustande kommt. Es gibt also nach wie vor noch eine kleine Grauzone, in der der Vermieter einschreiten kann. Wer transparent vorgeht, sollte aber nicht mehr unbedingt Steine in den Weg gelegt bekommen.