Kriminalität: Wettbüro-Mord in Berlin: Rocker in der Türkei gefasst

  • April 22, 2025

2014 stirbt ein 26-Jähriger nach Schüssen in einem Berliner Wettbüro. Ein in dem Fall verdächtiger Rocker wird nun in der Türkei festgenommen – in einem anderen Kontext.

Elf Jahre nach tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro ist ein in dem Fall gesuchter Rocker laut türkischen Medien in der Türkei gefasst worden. Zehn Verdächtige wurden im Zusammenhang mit Betrugsfällen in der Türkei in Koordination mit deutschen Behörden festgenommen, wie die türkische Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Einige von ihnen hätten Verbindungen zur Rockerbande Hells Angels, darunter auch der Mann, berichteten türkische Medien. 

Die Festnahmen erfolgten demnach in einem anderen Zusammenhang. Den Männern werde vorgeworfen, in 46 Fällen deutsche Staatsbürger betrogen zu haben, indem sie sich als Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter ausgaben. Damit hätten sie fast drei Millionen Euro erschlichen. Sieben der in dem Zusammenhang Festgenommenen wurden demnach am Dienstag verhaftet, drei in Hausarrest entlassen. Zu welchen von ihnen der Rocker zählt, blieb zunächst unklar. 

Jahrelanger Prozess nach tödlichen Schüssen

Unter anderem die türkische Nachrichtenagentur DHA hatte berichtet, der Mann sei im Fall des Berliner Wettbüro-Überfalls von 2014 verurteilt worden. Aus der Anklage und dem Urteil des Berliner Landgerichts von 2019 geht allerdings hervor, dass der Mann nicht verurteilt wurde, sondern als gesondert Verfolgter geführt wurde. 

Der Überfall auf ein Wettbüro im Berliner Stadtteil Reinickendorf am 10. Januar 2014, bei dem ein 26-Jähriger erschossen worden war, hatte die Justiz jahrelang beschäftigt. Das Berliner Landgericht verurteilte 2019 mehrere Mitglieder der Hells Angels wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Rocker-Chef, der die tödlichen Schüsse in Auftrag gegeben hatte, bekam lebenslang wegen Anstiftung zum Mord. Ein Kronzeuge wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Später bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilungen.

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