Femizid: Ex-Freundin erstochen: Richter verhängen lebenslange Haft

  • Juni 13, 2025

Eine Frau aus Gelsenkirchen wird erstochen, als sie gerade den Müll vor die Tür bringen will. Der Täter war ihr Ex-Freund. Jetzt ist er verurteilt worden.

Nach einer tödlichen Messerattacke in Gelsenkirchen ist ein Mann aus Herne am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gestanden, seine langjährige Partnerin im August 2024 erstochen zu haben. Die 36-Jährige war am Tatort verblutet. Die Ärzte zählten später 21 Stich- und Schnittverletzungen. Der 39-jährige Deutsche wollte laut dem Urteil des Essener Schwurgerichts nicht akzeptieren, dass sich seine Lebensgefährtin von ihm getrennt hatte.

„Ihre anfänglichen Depressionen sind im Laufe der Monate in Wut und Hass umgeschlagen“, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung an den Angeklagten gerichtet. „Sie haben sich in Ihrem Besitzrecht verletzt gefühlt.“

Täter und Opfer hatten sich schon zehn Monate vor der Bluttat getrennt. Beide hatten neue Partner. Trotzdem drehten sich die Gedanken des 39-Jährigen laut Urteil ständig um seine Ex-Freundin. Nach außen sei davon jedoch nichts zu erkennen gewesen.

Messer mit einer Klingenlänge von 30 Zentimetern

Am 13. August gegen 5.20 Uhr fuhr der Angeklagte mit seinem Auto zur neuen Anschrift seiner Ex-Partnerin. Die 36-Jährige hatte das Haus gerade verlassen, um zur Arbeit zu fahren, wollte aber noch schnell den Müll zu den Tonnen im Hinterhof bringen. Dort traf sie auf den Angeklagten. Der 39-Jährige hielt ein Messer mit einer Klingenlänge von 30 Zentimetern in der Hand und stach immer wieder zu.

Im Prozess hatte er erklärt, dass er seit Monaten von Tötungsgedanken getrieben worden sei. Er habe zwar versucht, sie zu verdrängen, es aber nicht geschafft. Nach der Tat hatte er so getan, als wäre nichts passiert. Er fuhr nach Hause und nahm laut Urteil sogar noch einen Termin beim Kieferorthopäden wahr.

Das Urteil lautet auf Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen. Die Richter haben außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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