Justiz: 2024 weniger Anträge auf beschleunigtes Verfahren in Sachsen

  • Juni 14, 2025

Bei klarer Beweislage kann die Justiz Straftaten schneller ahnden. Staatsanwaltschaften in Sachsen nutzen die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens, wenn die Strafe auf dem Fuß folgen soll.

Sächsische Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr erneut weniger Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt als 2023. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erfolgte das für 212 Beschuldigte, im Jahr davor waren es 325. 

Damit wurden seit einer Aufforderung an diese Behörden, diese Möglichkeit zur Verfolgung einfacher Straftaten stärker zu nutzen, insgesamt 3.243 Anträge auf eine schnelle Entscheidung gestellt.

Für das beschleunigte Verfahren kommt grundsätzlich jedes Delikt mit geringem oder mittlerem Schuldgehalt für das beschleunigte Verfahren in Betracht – von Ladendiebstahl bis Drogenhandel. 2018 wurden laut Statistik bei den Amtsgerichten 122 Fälle in dieser Form verhandelt, 2020 waren es 514, 2021 nur 402 und für 2022 stehen 328 zu Buche. 

Dabei kann bei klarer Beweislage die Anklage im Unterschied zum normalen Strafverfahren mündlich erhoben, der Betroffene innerhalb von 24 Stunden geladen und sofort vor einem Strafrichter oder einem Schöffengericht verhandelt werden.

Generalstaatsanwalt: Wichtiger Baustein der Strafverfolgung

Die in der Strafprozessordnung vorgesehene Möglichkeit der schnelleren und konsequenteren Verfolgung einfacher Straftaten war früher kaum angewandt worden. Im Herbst 2018 wies der damalige Generalstaatsanwalt an, sie stärker zu nutzen, damit die Strafe auf dem Fuß folgt. 

Es wird nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft vor allem bei Straftaten angestrebt, die eine schnelle Reaktion erfordern wie Angriffe auf Rettungspersonal oder die ohne sofortige Verhandlung einen Abschluss des Verfahrens fast unmöglich machen wie bei reisenden Tätern oder solchen ohne festen Wohnsitz. Voraussetzung sei, dass die Verfahren geeignet sind für eine sofortige Entscheidung. 

„Das beschleunigte Verfahren stellt nach wie vor einen wichtigen Baustein bei der effektiven Verfolgung und tatzeitnahen Reaktion auf Straftaten vor allem von Erwachsenen dar“, sagte Generalstaatsanwalt Martin Uebele. Zur Anwendung könne es nach dem Gesetz nur dann kommen, „wenn sich die Sache aufgrund einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung eignet“.

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