Ruhestand: Wie wird die Witwenrente mit der eigenen Rente verrechnet?

  • Juni 16, 2025

Wenn der Lebenspartner stirbt, bricht oft auch ein Einkommen weg. Die Witwenrente soll dann helfen. Wie die Höhe berechnet wird und wie sie sich auf die eigene Rente auswirkt.

Wenn der Lebenspartner stirbt, dann sollen Witwen- und Waisenrenten dafür sorgen, dass der Lebensunterhalt der Hinterblieben halbwegs gesichert ist. Dasselbe gilt, wenn ein Elternteil stirbt und die Kinder noch minderjährig oder in der Ausbildung sind, dann wird eine Waisenrente gezahlt. Für beide Arten der Hinterbliebenenversorgung gilt jedoch: Sie sollen vor allem diejenigen unterstützen, die selbst kein hohes Einkommen haben. Daher werden sie gekürzt, sobald das Einkommen der Hinterbliebenen eine gewisse Höhe überschreitet. 

Generell sind die Bedingungen zur Hinterbliebenenrente kompliziert. Und sowohl die Rentenhöhen, Freibeträge als auch die Besteuerungsquoten sind jeweils abhängig vom Kalenderjahr, dem Geburtsdatum der Verstorbenen, vom jeweiligen Renteneintrittsalter, dem Alter der Hinterbliebenen und dem Datum der Eheschließung. Daher gilt: Unbedingt Fachleute zu Rate ziehen, die konkrete Tipps im eigenen Fall geben. Folgende Grundsätze gelten aber: 

Es gilt zunächst ein Freibetrag, er beträgt für Alleinstehende im Jahr 2025 aktuell 1038,05 Euro. Er berechnet sich aus dem jeweils aktuellen Rentenwert je Rentenpunkt (derzeit 39,32 Euro) und wird multipliziert mit dem Faktor 26,4. Hat der Hinterbliebene jüngere Kinder, die noch waisenrentenberechtigt sind, erhöht sich der Freibetrag um Kinderzuschläge, bei zwei Kindern beträgt er rund 1500 Euro. 

Danach wird ermittelt, wie weit das eigene Nettoeinkommen beziehungsweise die Nettorente über diesem Freibetrag liegt. Angenommen die eigene Monatsrente beträgt 1500 Euro, abzüglich der 1038 Euro Freibetrag, verbleiben also 462 Euro. Davon rechnet die Deutsche Rentenversicherung pauschal 15 Prozent an. Das ergibt in diesem Fall 69,30 Euro. Um diesen Betrag wird dann also die Witwenrente gekürzt, weil die eigene Nettorente etwas höher ist, als es der Freibetrag erlaubt.  

Bei Hinterbliebenen, die selbst noch arbeiten und selbst keine Rente beziehen, wird das Nettoarbeitseinkommen zugrunde gelegt, das über dem Freibetrag liegt. Davon werden pauschal 40 Prozent angerechnet. Wer also 2500 Euro verdient, abzüglich 1038 Euro, liegt 1462 Euro über dem Freibetrag. Davon werden 584 Euro angerechnet, also vom Witwenrentenbetrag abgezogen. 

Was zählt alles zum Nettoeinkommen?  

Zur Ermittlung des Nettoeinkommens werden alle Einkommensarten herangezogen, außer den sogenannten „bedarfsorientierten Leistungen“, das sind Erwerbsminderungsrenten, Bürgergeld sowie Grundsicherung. Auch die Leistungen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (also Riester- und Rürup-Rente) fallen nicht darunter. 

Aufaddiert werden also Einkommen wie die Monatsrente, beziehungsweise das Monatseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte (also Sparbuchzinsen oder Aktienerträge), sowie bei Selbständigen die voraussichtlichen Jahreseinkünfte. Von allen Einkünften werden zunächst die Bruttobeträge ermittelt. Bei Angestellten werden davon dann pauschal 40 Prozent abgezogen, das soll in etwa der Steuer- und Abgabenlast von abhängig Beschäftigten entsprechen. Bei Renten werden pauschal 15 Prozent abgezogen, was den üblichen Steuern und Krankenkassenabgaben entsprechen soll. Von Mieterträgen werden 25 Prozent abgezogen. Die verbliebenen Werte werden aufaddiert und ergeben das Nettoeinkommen.  

Damit verfährt man dann wie oben geschildert, um den verbleibenden Teil der Witwenrente zu ermitteln, der ausgezahlt wird.  

Wie werden Bezieher von Rente und Witwenrente besteuert? 

Für die Besteuerung ist es unwesentlich, ob jemand nur Rente bezieht oder auch noch eine Witwenrente erhält. Grundsätzlich gilt: Beide Einkünfte werden zusammengerechnet und es gilt wieder ein Grundfreibetrag. Diesmal der Grundfreibetrag für Rentner, der 2025 bei 12.084 Euro liegt. Diesen Grundfreibetrag zieht man von den eigenen Renteneinkünften ab. Die Besteuerung der Rente beginnt also erst ab diesen rund 1000 Euro im Monat. 

Mithin können Neurentner laut Bundesfinanzministerium derzeit eine Bruttorente von rund 16.240 Euro jährlich erhalten, oder 1323 Euro monatlich, ohne darauf Steuern zu zahlen, denn: Der Besteuerungsanteil der Rente betrug 2024 bereits 83 Prozent, das bedeutet, 13.481 Euro von den 16.240 Euro jährlich unterliegen der Besteuerung. Davon können Rentner zunächst noch Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abziehen, sowie außergewöhnliche Belastungen geltend machen, das passiert über die jährliche Steuererklärung. Das mindert ihre Rente, sodass jene 12.084 Euro zu versteuerndes Einkommen bleiben.

Der jeweilige Besteuerungsanteil der Rente ist jedoch nicht für alle Rentner gleich, sondern richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und steigt jährlich etwas an. Im Jahr 2005 begann diese ansteigende Besteuerungsquote bei 50 Prozent. 2040 werden dann 100 Prozent der Bruttorenteneinkünfte zu versteuern sein. 

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