3. Fußball-Liga: Hansa scheitert mit Klage gegen Unterhaching-Spiel

  • Juni 17, 2025

Sportlich hat der FC Hansa das Nachholspiel in Unterhaching für sich entschieden. Weil vor der ursprünglichen Ansetzungen die Partie abgesagt wurde, marschierte der Verein durch die DFB-Instanzen.

Der FC Hansa Rostock hat im Streit um das Drittliga-Spiel bei der SpVgg Unterhaching vor dem Ständigen Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) endgültig verloren. Das unabhängige Gremium wies die Klage der Rostocker gegen die kurzfristige Absetzung der Partie im März als unzulässig und unbegründet zurück. 

Der Club aus Mecklenburg-Vorpommern war zuvor schon mit einem Einspruch vor dem DFB-Spielausschuss und einer Verwaltungsbeschwerde vor dem Bundesgericht des Verbandes gescheitert.

Die Partie der Rostocker in Unterhaching am 26. Spieltag der abgelaufenen Saison war kurzfristig abgesagt worden, weil die Gemeinde den Sportpark Unterhaching gesperrt hatte.

Trotz sportlichen Sieges Verfahren fortgeführt 

Begründet worden war dies mit einem nicht ausreichenden Sicherheitskonzept für die als Hochrisikospiel eingestufte Begegnung. Das Spiel wurde am 7. Mai nachgeholt. Der FC Hansa gewann mit 2:0 gegen den späteren Absteiger aus Bayern. 

Die Rostocker waren überzeugt davon, dass Unterhaching an der Verlegung Schuld habe und dies wie ein Nichtantritt zu bewerten sei. Trotz des sportlichen Erfolgs wurde das Verfahren bewusst fortgeführt – mit dem Ziel, eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen, wie Hansa in einer offiziellen Reaktion mitteilte. 

Hansa: Mehraufwand und Kosten durch Verlegung 

Das Verfahren sei nun abgeschlossen, schrieb der Club auf seiner Homepage. „Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch, um doch noch eine Klärung der Sachfrage zu erhalten, bestehen nicht.“ Das sei für den FC Hansa ärgerlich, weil durch die Spielverlegung nachweislich Mehraufwand und zusätzliche Kosten entstanden sind.Trotz des formellen Verfahrensendes setzen die Rostocker auf eine „grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Regelwerke für solche Fälle seitens des DFB, um künftige Wettbewerbsnachteile auszuschließen“.

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