
Der Linken-Politiker Dirk Bruhn macht AfD-Abgeordneten schwere Vorwürfe und beschimpft sie. Diese wehren sich vor mehreren Gerichten. Wie entscheiden die Richter?
Nach Rückschlägen an zwei anderen Gerichten haben AfD-Landtagsabgeordnete beim Landgericht Rostock zumindest einen Teilerfolg im Streit um Vorwürfe der Linken erzielt. Das Gericht entschied, dass der Rostocker Linken-Kreisverband AfD-Abgeordnete nicht pauschal als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnen darf, wie dies in einem Beitrag auf der Internetseite des Kreisverbands im April geschehen sei. Diese Beleidigung sei nicht als Meinungsäußerung oder im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch.
Die Mitteilung der Linken nahm Bezug auf den Vorwurf des Linken-Politikers Dirk Bruhn gegen zwei AfD-Abgeordnete, sie hätten im Landtag Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Bruhn hatte die Abgeordneten „nicht nur politische, sondern auch menschliche Arschlöcher“ genannt und sich einen Ordnungsruf eingehandelt. Die AfD-Abgeordneten hatten die Anschuldigungen als falsch zurückgewiesen.
Klagen anderswo abgewiesen
Bei Verstoß gegen das Urteil, das bislang nicht rechtskräftig ist, droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft von bis zu sechs Monaten. Weitere Anträge, die Gegenstand des Verfahrens waren, hat das Gericht nach eigener Aussage aus rein formalen Gründen zurückgewiesen.
Am Dienstag hatte das Landgericht Stralsund ähnliche Anträge der AfD-Fraktion gegen den Linken-Kreisverband Vorpommern-Rügen zurückgewiesen. Es konnte nach eigenen Angaben nicht abschließend klären, ob die gegen die AfD-Abgeordneten erhobenen Vorwürfe falsch oder richtig seien. Vor dem Landgericht Schwerin waren AfD-Landtagsabgeordnete mit einer Klage gegen Bruhn gescheitert. Allerdings wurde dessen Darstellung auch nicht bestätigt.