Gesetzesänderung geplant: Standort soll bei Notruf automatisch übermittelt werden

  • Juni 18, 2025

Wer die 110 wählt, braucht meist schnelle Hilfe. Im Saarland soll auch der Standort des Anrufers künftig sofort abrufbar sein – damit die Polizei noch rascher handeln kann.

Die Polizei im Saarland soll bei einem Notruf künftig automatisch die Standortdaten des Anrufers übermittelt bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vor, der am Mittwoch in den Landtag in Saarbrücken eingebracht werden soll. „Wer die 110 wählt, braucht schnelle und gezielte Hilfe; gerade dann, wenn die genaue Position nicht benannt werden kann“, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sandra Quinten. 

Mit dem Gesetzentwurf soll das Saarländische Polizeigesetz geändert werden, dessen Neufassung erst Anfang April verabschiedet worden war. Die Standortdaten sollen demnach ausschließlich zur Gefahrenabwehr verwendet und nur für 60 Minuten in anonymisierter Form gespeichert werden. 

CDU begrüßt „Einlenken“ der SPD

Die SPD stellt im Saarland die Alleinregierung und hat im Landtag entsprechend die absolute Mehrheit. Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion kündigte bereits an, das Gesetzesvorhaben der Sozialdemokraten zu unterstützen, damit hat dieses eine breite Mehrheit. „Es ist gut und richtig, dass die SPD ihre Haltung korrigiert hat und nun gemeinsam mit uns an einer zügigen Gesetzesänderung zur Ortung von Polizeinotrufen arbeitet“, sagte die stellvertretende CDU-Fraktionschefin, Anja Wagner-Scheid.

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