Tod einer Studentin: Wende im Fall Hanna – Beschuldigter soll freikommen

  • Juni 20, 2025

Das Mord-Urteil gegen einen jungen Mann nach dem Tod einer Studentin in Aschau ist aufgehoben. Doch schon vor einem erneuten Prozess feiert die Verteidigung einen wichtigen Teilerfolg.

Der wegen Mordes an der Studentin Hanna in Aschau verurteilte Beschuldigte soll aus der Haft entlassen werden. Nach vorläufiger Würdigung der Beweislage sei davon auszugehen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubwürdig sei, teilte das Landgericht Traunstein mit. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, ein neues Verfahren soll im September beginnen.

Eine Gerichtssprecherin sagte nun, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben des Zeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Ein dringender Tatverdacht des Beschuldigten sei deshalb derzeit nicht mehr anzunehmen. Klarheit darüber wird aber erst der erneute Prozess am Landgericht bringen.

Das Landgericht hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch später wieder aufgehoben. Die Verteidigung – Regina Rick und Yves Georg – hatte danach drei neue Gutachten vorgelegt. Sie sollten beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema – das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.

Ein umstrittenes Urteil

Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank.

Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert.

Verfahrensfehler

Die Aufhebung des Urteils begründete der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH. 

Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen.

  • Ähnliche Beiträge

    • Juni 20, 2025
    Hamburg: Auto stürzt aus Parkhaus fünf Meter in Tiefe

    Der Unfall passiert direkt neben einem Krankenhaus. Die Autofahrerin hatte großes Glück.

    • Juni 20, 2025
    Steven Spielberg über „Der weiße Hai“: Panikattacke und Albträume nach Filmarbeiten

    Steven Spielberg hatte nach dem Dreh von „Der weiße Hai“ jahrelang posttraumatische Panikattacken, enthüllt eine Doku über den Erfolgsfilm.

    Du hast verpasst

    Steven Spielberg über „Der weiße Hai“: Panikattacke und Albträume nach Filmarbeiten

    • Juni 20, 2025
    Steven Spielberg über „Der weiße Hai“: Panikattacke und Albträume nach Filmarbeiten

    Hamburg: Auto stürzt aus Parkhaus fünf Meter in Tiefe

    • Juni 20, 2025
    Hamburg: Auto stürzt aus Parkhaus fünf Meter in Tiefe

    Rettungseinsatz: Drei Menschen bei Brand schwer verletzt

    • Juni 20, 2025
    Rettungseinsatz: Drei Menschen bei Brand schwer verletzt

    Kalenderblatt: Was geschah am 21. Juni?

    • Juni 20, 2025
    Kalenderblatt: Was geschah am 21. Juni?

    Renten seit 2014 um mehr als ein Drittel gestiegen

    • Juni 20, 2025
    Renten seit 2014 um mehr als ein Drittel gestiegen

    Treffen mit Erdogan: Armeniens Regierungschef zu „historischem“ Besuch in Istanbul

    • Juni 20, 2025
    Treffen mit Erdogan: Armeniens Regierungschef zu „historischem“ Besuch in Istanbul