
Das Urteil gegen einen jungen Mann im Mordfall Hanna wurde aufgehoben. Dem Landgericht Traunstein zufolge seien Zeugenaussagen nicht glaubwürdig. Ein neues Verfahren steht bevor.
Der wegen Mordes an der Studentin Hanna im bayerischen Aschau verurteilte Beschuldigte soll aus der Haft entlassen werden. Nach vorläufiger Würdigung der Beweislage sei davon auszugehen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubwürdig sei, teilte das Landgericht Traunstein mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aufgehoben, ein neues Verfahren soll im September beginnen.
Eine Gerichtssprecherin sagte nun, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben des Zeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Ein dringender Tatverdacht des Beschuldigten sei deshalb derzeit nicht mehr anzunehmen. Der Haftbefehl gegen ihn sei deshalb aufgehoben worden. Zudem habe das Gericht veranlasst, den Mann unverzüglich aus dem Gefängnis zu entlassen.
Laut seiner Anwältin kam der junge Mann noch am Freitag, dem Tag des Gerichtsbeschlusses, wieder frei. Er sei zu Hause, sagte sie auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt bestätigte die Haftentlassung am frühen Nachmittag. Klarheit im Fall Hanna wird aber wohl erst der erneute Prozess am Landgericht bringen.
Ein umstrittenes Urteil des Landgerichts Traunstein
Das Landgericht hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch später wieder aufgehoben. Die Verteidigung hatte danach drei neue Gutachten vorgelegt. Sie sollten beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema – das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.
Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank. Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert. Die Aufhebung des Urteils begründete der BGH mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte.
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