Britisches Unterhaus stimmt für Legalisierung von Sterbehilfe

  • Juni 20, 2025

Das britische Unterhaus hat einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Sterbehilfe verabschiedet. Bei der Abstimmung am Freitag in London votierten 314 Abgeordnete für das umstrittene Vorhaben und 291 dagegen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Sterbehilfe für unheilbar kranke Erwachsene in England und Wales unter bestimmten Bedingungen zu erlauben.

Eine Änderung des Gesetzes ermögliche schwer kranken Menschen eine „anteilnehmende und sichere Entscheidung“, sagte die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater, die den Vorschlag eingebracht hatte, während der vierstündigen Debatte. Nach der Zustimmung im Unterhaus muss nun im nächsten Schritt das Oberhaus darüber entscheiden. 

Das Gesetz soll für Menschen gelten, die nur noch weniger als sechs Monate zu leben haben und die in der Lage sind, die tödliche Substanz selbst einzunehmen. Nötig wäre außerdem die Einwilligung von zwei Ärzten und einem Gremium aus Experten.

Vor dem Parlamentsgebäude demonstrierten während der Debatte im Unterhaus sowohl Befürworter als auch Gegner des Vorhabens. Sie hielten Plakate mit der Aufschrift „Lasst uns wählen“ und „Bringt Ärzte nicht dazu, uns zu töten“ in die Höhe. 

Der 82-jährige David Walker sagte der Nachrichtenagentur AFP, er befürworte die Gesetzesänderung, weil er seine Frau bis zu ihrem Tod drei Jahre lang habe leiden sehen. „Deswegen bin ich hier, weil ich ihr nicht mehr helfen kann, aber ich kann anderen Menschen helfen, die durch das Gleiche gehen, weil wenn du keine Lebensqualität mehr hast, dann hast du nichts“, sagte Walker.

Die 52-jährige Ärztin Elizabeth Burden befürchtet, das Gesetz könne den Weg dafür frei machen, Menschen dazu zu zwingen, ihr Leben zu beenden. Sie forderte die Regierung stattdessen auf, sich auf die Palliativversorgung zu konzentrieren. 

Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov mit etwa 2000 Teilnehmenden befürworteten 73 Prozent der Befragten die Gesetzesänderung. 

Bei einer ersten Abstimmung zu der Gesetzesänderung im vergangenen November stimmte eine Mehrheit von 330 Abgeordneten für die Gesetzesänderung, 275 stimmten dagegen. Seitdem gab es zahlreiche Änderungen an dem Gesetzesentwurf. Unter anderem sieht der Entwurf ein Verbot von Werbung für Sterbehilfe vor. Die Position einiger Abgeordneter zu der Gesetzesänderungen hat sich seit der ersten Abstimmung verändert. Der Fraktionszwang für die Abgeordneten war bei der Abstimmung aufgehoben.

Sterbehilfe ist derzeit in England, Wales und Nordirland verboten, vorgesehen sind Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. In mehreren europäischen Ländern ist Sterbehilfe in den vergangenen Jahren in unterschiedlichem Maße legalisiert worden – so etwa in Belgien und den Niederlanden. 

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