Oberverwaltungsgericht: Nächste Kehrtwende: Sylter Goldschakal darf nun doch nicht abgeschossen werden

  • Juni 20, 2025

Ja, nein, ja, nein, ja, nein … Der Goldschakal auf Sylt darf nun vorerst doch nicht abgeschossen werden. Erst am Donnerstag hatte ein Gericht anders entschieden.

Er darf weiterleben – vorerst. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holsteins hat entschieden, dass der auf Sylt herumstreunende Goldschakal erst einmal nicht abgeschossen werden darf.

Am Donnerstag erst hatte das Verwaltungsgericht den Abschuss wieder erlaubt (der stern berichtete) – gegen diesen Beschluss hat eine Naturschutzorganisation Beschwerde beim OVG eingelegt.

Gericht will bald endgültig über Sylter Goldschakal entscheiden

Bis das OVG endgültig über die Rechtmäßigkeit der vom Landesamt für Umwelt erlassenen Abschussgenehmigung entschieden hat, darf das Raubtier nicht getötet werden – auf diese Weise soll verhindert werden, dass unumkehrbare Fakten geschaffen werden.

Das Gericht prüft die Beschwerde nun und wird demnächst eine abschließende Entscheidung zum Umgang mit dem Goldschakal treffen.

Das Tier hatte auf Sylt in den vergangenen Wochen fast 100 Schafe und Lämmer gerissen, die auf der Insel –  insbesondere für die Deichpflege und damit für den Küstenschutz – ein wichtiges Instrument sind. Das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt hatte daher am 5. Juni den Abschuss des eigentlich geschützten Goldschakals bis zum 31. Juli erlaubt, um weitere ernste Schäden auf der Nordseeinsel abzuwenden. Erste Jagden in den Tagen und Nächten danach blieben jedoch erfolglos, ehe die Aktionen vom Gericht gestoppt wurden.

Wo sich das Raubtier derzeit aufhält, ist nicht bekannt. Der Goldschakal wurde zuletzt nicht mehr gesichtet. Wie der Vertreteter der in Deutschland invasiven Art auf die Insel gelangt ist, ist ebenfalls unklar. Experten vermuten, dass er über den Hindenburgdamm, der Sylt mit dem Festland verbindet, gelaufen ist. Goldschakale können allerdings auch schwimmen. Die Chronik der Umtriebe des Goldschakals auf Sylt lesen Sie hier.

Quellen: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Landesamt für Umwelt, Nachrichtenagenturen DPA und AFP

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