Debatte über AfD: SPD-Chef für AfD-Verbotsverfahren – Woidke: steiniger Weg

  • Juni 21, 2025

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft – dies liegt aus rechtlichen Gründen auf Eis. Wie sieht der SPD-Vorsitzende das?

SPD-Chef Lars Klingbeil sieht die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens als eine notwendige Pflicht. „Wenn der Verfassungsschutz uns bestätigt, was wir schon immer gewusst haben, dass es eine gesichert rechtsextreme Partei ist, dann (…) sind wir in der Pflicht als die Verteidiger von Demokratie und Verfassung, alle Möglichkeiten ernsthaft zu prüfen“, sagte Klingbeil beim Landesparteitag der SPD Brandenburg in Cottbus. „Es ist unsere Pflicht, alle Mittel zu nutzen, die die Verfassung uns mitgibt, um unsere Verfassung vor den Feinden der Demokratie zu schützen.“ Er betonte: „Das ist ein historischer Auftrag, den wir haben.“

Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sieht die Rufe nach einem AfD-Verbotsverfahren „sehr skeptisch“.

Woidke weist auf Herausforderungen hin

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach sich ebenfalls für die Prüfung eines Verbotsverfahrens aus, wies aber auf hohe Hürden hin. „Es wird ein langer, ein steiniger, ein schwieriger politischer und juristischer Weg“, sagte er beim Landesparteitag. Geklärt werden müsse auch – wenn Gerichte die Einstufung bestätigten – wie mit Beamtinnen und Beamten umgegangen werde, die sich für die AfD engagierten. Es sei genauso wichtig, die Auseinandersetzung „mit den Rechtsextremisten“ zu führen.

In Brandenburg hatte der Verfassungsschutz die AfD ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, die Bewertung wurde ebenfalls wegen eines offenen Verfahrens ausgesetzt. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ordnet der jeweilige Landes-Verfassungsschutz die Partei bereits als gesichert rechtsextremistisch ein.

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