Beziehungsgewalt: Frau mit Stichen getötet – Mordprozess gegen Ehemann

  • Juni 23, 2025

Eine 38-Jährige in Hamburg wird mit Messerstichen in den Hals getötet. Ihr Ehemann ist wegen Mordes angeklagt. Er beschuldigt sie, das gemeinsame Kind mit Drogen in Lebensgefahr gebracht zu haben.

Knapp sechs Monate nach tödlichen Messerstichen auf eine Frau im Hamburger Stadtteil Groß Borstel hat am Landgericht ein Mordprozess gegen den Ehemann begonnen. Der 38-Jährige habe die wehrlose Frau heimtückisch getötet, erklärte die Staatsanwältin. 

Am Abend des 2. Januar soll der Angeklagte seiner gleichaltrigen Frau zunächst so kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dass ihre Nase brach. Anschließend habe er sie gewürgt, vermutlich mit einem Textilband. Der 38-Jährigen gelang die Flucht aus der gemeinsamen Wohnung ins Treppenhaus. Der Ehemann holte sie jedoch im Fahrstuhl ein. Dort habe er ihr mit einem großen Küchenmesser dreimal in den Hals gestochen. Die Verletzte konnte noch ein Stockwerk tiefer fahren, brach dort aber zusammen.

Nachbarn hören Schreie

Nach Polizeiangaben wurden Nachbarn durch Schreie auf das Geschehen aufmerksam. Sie fanden die Frau mit mehreren Stichverletzungen und riefen die Rettungskräfte. Trotz umfangreicher Rettungsbemühungen starb die 38-Jährige. 

Ehemann flüchtet mit Sohn

Unmittelbar nach der Tat war der Mann mit dem gemeinsamen dreijährigen Sohn aus dem Haus geflohen. Im Rahmen einer Fahndung nahm die Polizei den Deutsch-Amerikaner wenig später vor der Wohnung seiner Mutter im Stadtteil Winterhude fest. Das Kind wurde zur Begutachtung vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. 

Angeklagter: Frau gab dem Kind Drogen

Der Anklagte räumte das Tatgeschehen in einer Erklärung ein, die sein Verteidiger verlas. Demnach nahmen beide Eheleute häufig Drogen. Seine Frau sei psychisch krank gewesen. Er beschuldigte sie, dem Kind am Tattag Drogen gegeben und es in Lebensgefahr gebracht zu haben. Mit dem Messer habe er seine Frau nicht verletzen wollen. „Ich wollte sie nur beruhigen. Das hatte schon mal funktioniert“, hieß es in der Erklärung des Angeklagten.

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